Virtuelles hausverbot

 

 

Das lebend erklärte, beseelte Weib mit dem Rufnamen susanne verena weist als alleiniger Repräsentant A.R.  und alleinige Begünstigte der TREUHAND, welche durch eine ens legis geschaffenen juristische PERSON / FIRMA mit NAMEN SUSANNE VERENA KUNI  und allen Derivaten daraus, welche aus dem Geburtsfall 89/1961 als Geburtenbond generiert wurde,   hiermit ausdrücklich auf mein virtuelles Hausrecht als geistig sittliches Schöpfungswesen hin !

 

In diesem Zusammenhang weise ich alle mir bekannten und unbekannten Rechtsver-

mutungen der BAR-Assosiation nicht einmal, nicht zweimal, sondern dreimal zurück!

 

Alle durch PERSONEN generierten vergebenen Geschäftszeichen, die sich auf meine

Lebendgeburt beziehen, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung für jede einzelne

Obligation. Alle öffentlichen Schulden, die sich an die juristische Person SUSANNE

VERENA  KUNI richten, sind bereits im Voraus über mein Kollateralkonto bezahlt.

 

Der Strohmann SUSANNE VERENA KUNI hat ohne den Mensch susanne verena kein

Standig im Handelsrecht.

 

 

          Nichts steht zwischen mir und meinem Schöpfer!

 

                               [Geburts-] Rechte sterben nie. (Lex est ab aeterno.)

 

        Die Deutungshoheit über all meine Gedanken,                  Schriften, Worte und Werke bleiben bei mir dem Schöpfer.

 

 

 

In Ausübung dieses Rechtes wird allen Behörden der BRD-NGO GERMANY , insbesondere

deren "Ämtern", juristischen Personen öffentlichen Rechts des BUNDES, des Deep States,

in dieser Weise beliehenen Personen und Firmen, die als [Anstalten öffentlichen Rechts]

auftreten, der Zutritt zu allen meinen Netzseiten, das Lesen und Auswerten all jener Seiten, sowie die Aufzeichnung meiner elektronischen Post (email und Fax) verboten!

 

Jede Zuwiderhandlung löst meine AHBs aus - konkludente Verträge ohne Aktivlegitimation  

 

 

Lebenderklärung via RH 55 562 024 5DE

Administratorin ist im Landrecht verankert

Das Landrecht steht über dem Handelsrecht - ist die höchste Rechtsform.

Lebenderklärung an den Papst unwidersprochen am 28.6.19 eingereicht

allgemeine handelsbedingungen

Für alle Besucher, dir mir Geschäftsangebote unterbreiten oder fiktive AZ generieren, und  gelten meine AHBs als freies Weib und optional als natürliche Person, die sich als Volkssouverän Bundesstaatenangehörige Großherzogtum Baden postuliert und durch nachgewiesene und öffentlich bekundete Dokumentatio Ihrer Ahnenreihe damit den Rechtskreis als Indigenatsdeutsche im germanischen Erstbesiedlungsrecht, d.h. Landrecht erfüllt.

 

Einseitige Geschäftsangebote ohne Aktivlegitimation sind nunc pro tunc nichtig!

Verträge zu Lasten Dritter sind nunc pro tunc nichtig.

 

Als Souverän übernehme ich keinerlei Vertragsinhalte oder Schulden, die irgend eine Dritte Partei angeblich unter gesetzlicher Legitimation mein Leben beeinträchtigen.

 

Ich bin gemäß meiner Willenserklärung weder alliierte Kriegspartei, noch BRD-BÜRGE[R] , noch EU-UNIONS BÜRGE[R]

 

„Der, der seine legitimen Rechte einfordert, verletzt niemanden.“ (Qui jure suo utitur, nemini facit injuriam.)

die rechtsmaximen im Handelsrecht

Jede einzelne Verletzung dieser Rechtsmaximen lösen unmittelbare NICHTIGKEIT - nunc pro tunc - aus:

                   

  Rechtsmaximen:  Bouvier´s Maximes of Law 1856

 

 

Jene Rechtsmaxime schließe ich damit aus, wenn es sich

um Nichtigkeit aufgrund von Betrug handelt, da die Welt voller Betrug ist:

„Von dem, der schweigend zustimmt,

wird angenommen, dass er ausdrücklich zustimmt.“

(Ejus est non nolle, qui potest velle.)

 

„Durch einen Vertrag wird etwas erlaubt,

was ohne ihn nicht zulässig wäre.“

(Pacto aliquod licitum est, quid sine pacto non admittitur.)

 

STILLSCHWEIGEN als VERTRAGSGRUNDLAGE ist UNGÜLTIG,

wenn es sich bereits im Vorfeld um Betrug handelt!

 



Die Maximen des Rechts sind grundlegend die Darlegung und Erläuterung der Geburtsrechte eines Menschen.

Sie zeigen aber auch der ens legis geschaffenen juristische Personen/Sache auf, was jene für Pflichten haben ...

Sie leiten sich aus der Logik der natürlichen Ordnung

als Allgemeingültigkeiten ab.

Das Alte Testament ist eine der Hauptquellen.

 

  • Die Absicht der Partei ist die Seele des Instruments. (Animus hominis est anima scripti.)
  • „Was keinen Anfang hat, hat kein Ende.“ (Quod non habet principium non habet finum.)
  • „Niemand ist anwesend, bevor er versteht.“ (Nemo praesens nisi intelligat.)
  • Eine delegierte Autorität kann nicht delegieren. (Delegata potestas non potest delegari.)
  • „Das zum Ausdruck Gebrachte des einen ist der Ausschluss des anderen und das Aussprechen macht das Verschwiegene nichtig.“ (Designatio unius est exclusio alterius, et expressum facit cessare tacitum.)
  • „Der Einschluss des einen ist der Ausschluss des anderen.“ (Inclusio unius est exclusio alterius.)
  • „Einer, der außerhalb des Gesetzes* steht, ist bürgerlich tot.“ (Extra legem positus est civiliter mortuus.) *des Gesetzes "nichts steht zwischen mir und meinem Schöpfer!"
  • Gesetz und Betrug können nicht gemeinsam existieren. (Jus et fraus nunquam cohabitant.)
  • Vorsatz ist gleich einem Betrug. (Lata culpa dolo aequiparatur.)
  • Ein Recht zu handeln kann nicht aus einem Betrug heraus entstehen. (Ex dolo malo non oritur actio.)
  • Einem Betrüger wird alles zugetraut. (Omnia praesumuntur contra Spoliatorem.) [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • Die Beweislast liegt bei dem, der behauptet, nicht bei dem, der abstreitet.   (Ei incumbit probatio qui dicit, non qui negat.)
  • „Negative Fakten sind kein Beweis.“(Factum negantis nulla probatio).
  • „Die Korrektheit der Wörter ist die Sicherheit des Besitzes.“ (Proprietas verborum est salus proprietatum.)
  • „Zwei können nicht in Gänze die selbe Sache besitzen.“ (Duo non possunt in solido unam rem possidere.)
  • “Was niemanden gehört, gehört natürlich dem ersten Besitzergreifer.” (Quod nullius est id ratione naturali occupanti conceditur.)Besitz (Property) wird definiert als das Recht, auszuschließen.
  • “Niemand kann geben, was er nicht besitzt.” (Nemo dat qui non habet.)
  • Besitztum ist sozusagen worauf der Fuß steht. (Possessio est quasi pedis positio.)
  • “DER KONGRESS ERKLÄRT DIE BIBEL ALS DAS WORT GOTTES.” [Public Law 97 - 280, 96 stat 1 211” Oct 4 1982 & Executive Order 6100 of Sept 22 1990] für mich ist die ewige Schöpfung über der BIBEL angesiedelt!!!
  • „Betrug zerstört jede Transaktion und alle Verträge.“ [American Jurisprudence 2nd ,§ 8].
  • „Aus eine Betrug heraus entsteht keine Aktion (ex dolo malo non oritur actionem).“ [Bouvier´s Maximes of Law 1856].
  • „Es ist Betrug, Betrug zu verbergen (fraus est fraudem celare).“ [Bouvier´s Maximes of Law 1856].
  • „Betrug und Täuschung soll kein Mensch entschuldigen.“ [Bouvier´s Maximes of Law 1856].
  • „Betrug kreiert keine Besitzrechte seitens der Regierung.“ [Bouvier´s Maximes of Law 1856].
  • „Wenn ein Beschützer/Wächter sich seinem Mündel gegenüber betrügerisch verhält, ist er von der Schutzherrschaft zu entfernen (si quis custos fraudem pupillo fecerit a tutela removendus est).“ [Bouvier´s Maximes of Law 1856].
  • „Einem Betrüger wird alles zugetraut.“ (Omnia praesumuntur contra Spoliatorem) [Broom`s Maximes of Law 1845].
  • Was in den Boden gepflanzt ist, gehört dem Boden. (Solo cedit quodquod solo implantatur.)
  • Demjenigen, dem der Boden gehört, gehört alles bis zum Himmel.(Cujus est solum, ejus est usque ad caelum.)
  • „Wasser folgt dem Boden.“ (Aqua cedit solo).
  • „Böses wird nicht vermutet.“ (Malum non praesumitur.)
  • Der, der am Buchstaben hängt, klebt an der Rinde. (Qui haeret in litera, haeret in cortice.)
  • Ein Delegierter kann niemanden delegieren. (Delegatus non potest delegare)
  • Nichtexistenz: Die Schlussfolgerung aus Dingen, die nicht auftauchen und Dingen, die nicht existieren, ist die selbe. (De non apparentibus et non existntibus eadem est ratio.) Die Schlussfolgerung aus Dingen, die nicht auftauchen und Dingen, die nicht existieren, ist die selbe. (De non apparentibus et non existentibus eadem est ratio.)
  • „Dinge sprechen für sich selbst.“ (Res ipsa loquitur).
  • Bewegliche Dinge folgen der Person, unbewegliche dem Ort. (Mobilia personam sequuntur, immobilia situm.)
  • Der Ehemann und seine Frau werden im Gesetz als eine Person betrachtet (Vir et uxor consentur in lege una persona.)
  • „Es gibt keine stärkere Verbindung zwischen den Menschen als durch einen Eid.“ (Non est arctius vinculum inter homines quam jus jurandum.)
  • „Im Gericht glaubt man niemanden, bevor es nicht beeidet ist.“ (In judicio non creditur nisi juratis.)
  • „Demjenigen, der schwört, muss im Gericht geglaubt werden.“ (Jurato creditur in judicio.)
  • „Gott macht den Erben, nicht der Mensch.“ (Haeredem Deus facit, non homo.)
  • Der Erbe ist die selbe Person wie der Vorfahr. (Haeres est eadem persona cum antecessore.)
  • „Der Erbe meines Erben ist mein Erbe.“ (Haeres haeredis mei est meus haeres.)
  • In der Tat gehört der Himmel und die höchsten Himmelreiche Gott und auch die Erde mit allem, was in ihr ist.“ [Deuteronomium 10:14]
  • Es ist die selbe Sache, nicht zu existieren und nicht zu erscheinen.
  • (Idem est non probari et non esse.)
  • Negative Fakten sind kein Beweis. (Factum negantis nulla probatio.) 
  • Fakten sind kraftvoller als Worte. (Facta sunt potentiora verbis.)
  • Wenn der Beweis durch Fakten vorliegt braucht es keine Worte                                                                                  (Cum adsunt testimonia rerum quid opus est verbis.)
  • Falsch in einem, falsch in allem.                                                   (Falsus in uno, falsus in omnibus.)
  • „Eine Falschheit wird nicht vermutet.“                                              (Falsus non praesumitur.)
  • „Dinge, die öffentlichen Feinden weggenommen werden, werden sofort zum Besitz der Nehmenden.“ (Quae ab hostibus capiuntur, statim capientium fiunt.)
  • „In der Fiktion des Rechts bleibt Gerechtigkeit immer bestehen.“                  (In fictione juris, semper subsistit aequitas.)
  • „Die Nichtbeachtung der Form macht den Akt unwirksam.“                          (Forma non observata, inferior adnullatio actus.)
  • Die größten Feinde des Friedens sind Gewalt und Falschheit.                   (Maxima paci sunt contraria, vis et injuria.)
  • Diejenigen, die fürchten, sorgen vor und vermeiden.                               (Qui timent, cavent et vitant.)
  • „Wenn ein integraler Bestandteil weggenommen wird, ist das Ganze weggenommen.“ (Parte quacumque integranta sublata, tollitur totum.)
  • Gehorsam ist die Essenz des Gesetzes. (Obedientia est legis essentia.)
  • „Totgeboren ist nicht geboren.“ (Mortuus exitus non est exitus.)
  • "Die Liebe zum Geld ist die Wurzel allen Übels." [1 Timotheus. 6:10]
  • Gesetze werden vergeblich [für keinen [bestimmten] Zweck] eingebracht, außer für diejenigen, die Subjekt sind und gehorsam. (Frustra feruntur leges nisi subditis et obedientibus.)
  • „Wenn staatliche Gesetze fehlschlagen, ist das Naturgesetz zu benutzen.“    (Legibus sumptis disinentibus, lege naturae utendum est.)
  • „Wo das Gesetz ungewiss ist, dort ist kein Gesetz.“                               (Ubi jus incertum, ibi jus nullum.)
  • „Wenn das Gesetz säumig ist, herrscht die Regel.“                              (Regula pro lege, si deficit lex.)
  • „Das Wissen um die Gesetze kann nicht mit Geld aufgewogen werden.“         (Sapientia legis nummario pretio non est aestemanda.)
  • „Das Gesetz Gottes und das Gesetz des Landes sind beides das selbe;”        [Bouvier`s Maximes of Law 1856].
  • „Sind Gottes Gesetze konträr zu Menschengesetz, wird dem ersteren gehorcht.“  (summa ratio est quae pro Religione facit) [BROOM`s maximes of Law (1845)]
  • Die Gesetze würden lieber eine private Falschheit tolerieren als öffentliche Schlechtigkeit. (Lex citius tolerare vult privatum damnum quam publicum malum.)
  • „Menschliche Gesetze: Gesetze, deren Autor der Mensch ist im Unterschied zum göttlichen Recht, dessen Autor Gott ist.” [Law Dictionary with Pronunciations, by James A. Ballentine, 1948 Edition. Lawyers Co-operative Pub. Co., Rochester, N.Y].
  • Einfachheit ist der Gesetze Freund. (Simplicitas est legibus amica.)
  • „Alle menschengemachten Gesetze sind kommerziell in ihrer Natur … (ausgenommen viele Rechtsmaximen).“  [Broom`s und Bouvier`s 1856].
  • „Fähig sein, zu wissen ist dasselbe, wie zu wissen.“ [Die Maxime verpflichtet jeden, das Gesetz zu kennen.] (Idem est scire aut scire debet aut potuisse).
  • Privileg bedeutet übersetzt: „des Rechts beraubt“.
  • „Gerichtsverfahren sollen ein Ende haben.“ (Debet esse finis litium)
  • „Nutzlose Arbeit ohne Früchte ist nicht der Sinn des Gesetzes.“ (Inutilis labor, et sine fructu, non est effectus legis.)
  • „Ein Mann kann auf ein Recht für sich und die seinen verzichten, welches für seinen eigenen Vorteil eingeführt wurde.“ (Potest quis renunciare pro se, et suis, juri quod pro se introductum est.)  [Bouvier’s Maxims of Law, 1856]
  • Gewalt mag auch in der Maske [Simulation] des Gesetzes daherkommen. (Est autem vis legem simulans.)
  • „Was nicht von Anfang an gut ist, kann nicht durch Zeit gut gemacht werden.“ (Quod initio vitiosum est, non potest tractu temporis convalescere.)
  • Der, der schlecht handelt, hasst das Licht. (Qui male agit, odit lucem.)
  • „Handelsbrauch ist ein anderes [auch ein] Recht.“ (Consuetudo est altera lex.)
  • Handelsbrauch führt die Willigen, das Gesetz zwingt und zieht die Unwilligen. (Consuetudo voluntis ducit, lex nolentes trahit.) 
  • Der Ort des Handelsbrauchs ist zu beachten. (Consuetudo loci observanda est.)
  • Meine Absicht gibt meiner Handlung einen Namen.                             (Intentio mea imponit nomen operi meo)
  • „Zeit kann eine Handlung nicht gültig machen, die nichtig in ihrem Ursprung ist.“
  • Niemand kann mit Gewalt aus seinem Haus geführt werden (Nemo de domo sua extrahi debet.), um einem Richter vorgeführt zu werden oder ins Gefängnis zu kommen. 
  • Die Wohnung [Haus] eines jeden ist eine unverletzliche Zufluchtstätte für ihn. (Domus tutissimum cuique refugium atque receptaculum.)
  • Wo ein Recht, da ein Heilmittel. (Ubi jus, ibi remedium.)
  • Hoffnung ist der Traum der Wachsamen (Spes est vigilantis somnium.)
  • Die wahre Identität kann aus einer großen Anzahl an Hinweisen ermittelt werden. (Ex multitudine signorum, colligitur identitas vera.)
  • Der, der irrt, stimmt nicht zu (Non consentit qui errat.)
  • „Indem man Irrtümer auf ihren Ursprung zurückführt widerlegt man sie.“     (Errores ad sua principia referre, est repellere.) 
  • Die Vielzahl derjenigen, die Irren, ist keine Entschuldigung für den Irrtum. (Multitudo errantium non parit errori patrocinium.)
  • „Ein Irrtum, dem man sich nicht widersetzt, ist genehmigt.“ (Error qui non resistitur, approbatur.)
  • „Alle menschengemachten Gesetze sind kommerziell in ihrer Natur [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • „Der Körper eines freien Menschen lässt keine Wertermittlung zu.“ (Liberum corpus aestimationem non recipit.) 
  • Eine Kraft kann nicht größer sein als diejenige, von der sie kommt. (Derativa potestas non potest esse major primitiva).
  • „Unter Waffen [im Krieg], schweigen die Gesetze.“ (inter arma silent leges.)
  • Ein Recht kommt herab, aber nicht das Land. (Jus descendit et non terra.)
  • „Aus einem kannst du alles lernen.“ (Ex uno disces omnes) [Bouvier`s 1856 Maximes of Law]
  • Auf die selbe Art, wie etwas zusammengebunden ist, wird es gelöst. (Unumquodque dissolvatur eo modo quo colligatur )
  • „Zu lügen, bedeutet gegen den Verstand zu gehen.“ (Mentiri est contra mentem ire.)
  • Maxime: Grundsätze, die ohne sie zu beweisen gelten, wie Axiome in der Geometrie [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • Die Liebe zum Geld ist die Wurzel allen Übels." [1 Timotheus. 6:10] “Geld: ein allgemeiner unklarer Begriff für eine Maßeinheit von Wert …..“ [Blacks Law 2nd Ed.]
  • Maxime des Rechts: ehrenvoll zu leben, niemanden zu verletzen, jedem seinen Anteil zu überlassen [Inst.1,1,3 ; B1, Comm.40-a maxim of law]
  • “Eine Maxime ist ein Lehrsatz, der von allen Menschen ohne Beweis, Argument und Diskussion anerkannt und gebilligt wird.” [Black's, 3rd , (1933) page 1171]
  • „Kein Mensch handelt gegen sich selbst.“ (Nemo agit in seipsum.); deshalb kann er nicht Richter in eigener Sache sein. (Nemo judex in sua causa.)
  • „Die Wahrheit der Demonstration beseitigt den Irrtum des Namens.“ (Veritas demonstrationis tollit errorem nominis.)
  • „Ein Irrtum im Namen ist bedeutungslos, wenn der Körper sicher ist.“ (Nihil facit error nominis cum de corpore constat.)
  • Ein Name ist sozusagen die Notiz [Aktenvermerk] einer Sache. (Nomen est quasi rei notamen.)
  • „Namen sind veränderbar, Dinge aber sind unveränderbar.“ (Nomina sunt mutabilia, res autem immobiles.)
  • „Namen sind Symbole für Dinge.“ (Nomina sunt symbola rerum.)
  • „Namen sind Bezeichnungen für Sachen.“ (Nomina sunt notae rerum.)
  • „Sünden gegen die Natur sind die schlimmsten.“ (Peccata contra naturam sunt gravissima.)
  • „Die Natur erzeugt kein Vakuum, das Gesetz erzeugt dementsprechend kein Supervakuum.“ (Natura no facit vacuum, nec lex supervacuum.)
  • „Die Naturgesetze sind unveränderbar.“ (Jura naturae sunt immutabilia.)
  • Alle Menschen sind vor dem Naturgesetz gleich. (Quod ad jus naturale attinet, omnes homines aequales sunt.)  ACHTUNG!! - THEMA Cloning
  • Was durch Notwendigkeit eingeführt wird, ist nicht eingeführt, außer es ist notwendig.
  • Das Gesetz der Notwendigkeit ist das Gesetz der Zeit, z.B. unmittelbar. (Lex necessitatis est lex temporis, in exemplo instantis.)
  • Notwendigkeit ist das Gesetz der Zeit und des Orts. (Necessitas est lex temporis et loci.)
  • „Notwendigkeit macht das erlaubt, was ohne sie unerlaubt ist.“ (Necessitas facit licitum quod alias non est licitum.)
  • „Notwendigkeit kennt kein Gesetz.“ (Necessitas non habet legem.)
  • Notwendigkeit verteidigt, was es erzwingt. (Necessitas quod cogit, defendit.)
  • „Notwendigkeit überwältigt das Gesetz.“ (Necessitas vincit legem.)
  • Flüsse und Häfen sind öffentlich, deshalb steht das Fischen allen zu. (Flumina et protus publica sunt, ideoque jus piscandi omnibus commune est.) 
  • „Ein Gesetz ist nicht verpflichtend, bevor es nicht veröffentlicht ist.“ (Non obligata lex nisi promulgata.)
  • Der Pirat ist der Feind des Menschengeschlechts. (Pirata est hostis humani generis.) See- Handelsrecht ist eine Form von Piraterie, da Menschen als herrenlose Sachen eingestuft werden, deren Lebensessenz man sich bedienen kann.
  • Ein Erfüllungsgehilfe folgt der Natur seines Prinzipals. (Accessorius sequit naturam sui principalis.)
  • Mit einem, der Prinzipien abstreitet, lässt sich nicht streiten. (Non est disputandum contra principia negantem.)
  • Prinzipien können nicht angefochten oder geleugnet werden. (Contra negantem principia non est disputandum.)
  • Privates Recht: „Das Recht, alleine gelassen zu werden (the right to be let alone); alle Statuten, welche es einer Person erlauben, alleine gelassen zu werden“  [Black’s Law Dictionary 6th Ed. Page 1195]  und [das Recht, alleine gelassen zu werden] nach  277 U.S. 438, 478 (1928) und 494 U.S. 210 (1990).
  • Privatrecht: der Teil des Gesetzes, der die Beziehungen zwischen Individuen, Unternehmen und Korporationen definiert, reguliert, erzwingt und verwaltet [Black’s Law Dictionary 6th Ed. Page 1196]
  • Privileg: „Ein einzelner und besonderer Nutzen oder Vorteil, den eine Person genießt, eine Firma oder Klasse, jenseits der allgemeinen Vorteile von anderen Bürgern...., eine Ausnahme.” [Black’s Law Dictionary 6th Ed. Page 1197]
  • Ein Privileg ist gewissermaßen ein privates Recht. (Privilegium est quasi privata lex.)
  • Ein Recht kann nicht aus einem Unrecht entstehen. (Jus ex injuria non oritur.)
  • „Alle Rechte fließen weg vom Titel.“ (all rights flow from title) [Bouvier´s Dictionary 1856].
  • Niemand kann einem anderen ein Recht übertragen, das er nicht selber hat. (Nemo plus juris ad alienum transferre potest, quam ispe habet.)

 

 

Invasion des Rechts: Die Unabhängigkeitserklärung hat 1337 Wörter, der Internal Revenue Code in 1913 hatte 11400 Wörter, heute sieben Millionen. Der IRS (US-Steuerbehörde) gibt 8 Milliarden Seiten von Formularen und Instruktionen jedes Jahr heraus, was dem Papier aus 300.000 Bäumen pro Jahr entspricht. Seit 1938 gibt es gut 80 Millionen Statuten.

„Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze“ [Tacitus]

 

 

  • Recht ist die Wissenschaft, was gut und gleich ist. (Jus est ars boni et aequi.)
  • Recht ist was richtig ist. (Lex est norma recti.)
  • [Geburts-] Rechte sterben nie. (Lex est ab aeterno.)
  • Oft ist es die neue Straße, nicht die alte, die den Reisenden betrügt.
  • Du solltest wissen, mit wem du umgehst.
  • Wann zwei Rechte in einer Person konkurrieren, dann ist es dasselbe, als lägen sie in zwei separaten Personen. (Quando duo juro concurrunt in una persona, aequum est ac si essent in diversis.)
  • „Der, der seine legitimen Rechte einfordert, verletzt niemanden.“ (Qui jure suo utitur, nemini facit injuriam.)
  • Wo ein Recht ungewiss, da kein Recht (Ubi jus incertum, ibi jus nullum.)
  • „Rechtschreibfehler oder falsche Grammatik beeinträchtigen nicht das Nutzungsrecht.“ (Falsa ortho graphia, sive falsa grammatica, non vitiat concessionem.)
  • „Das Gesetz stellt immer ein Heilmittel (Rechtsmittel) bereit.“ (Lex semper dabit remedium; ubi jus ibi remedium.)
  • „In Ermangelung von Gesetzen herrscht die [Regel der] Maxime.“ (Regula pro lege, si deficit lex.)
  • Der Richter beantwortet das Gesetz, die Jury die Fakten. (De jure judices, de facto juratores, respondent.)
  • „Niemand kann Richter in eigener Sache sein.“ (In propri suus nemo judex; nemo judex in causa sua.) [Bouvier`s 1856 Maximes of Law].
  • In jeder Sache steckt der Keim, der die Sache selbst zerstört. (In omni re nascitur res qua ipsam rem exterminat.)
  • „Es ist genug Strafe für den Richter, dass er Gott als Rächer hat.“ (Judicis satis poena quod Deum habet ultorem.)
  • „Das Wort Dinge [Sachen] hat eine generelle Bedeutung, welche körperliche und unkörperliche Objekte umfasst, von welcher Natur, Sorte oder Art auch immer.“ 
  • „Der Wert einer Sache wird eingeschätzt in Geld, und der Wert von Geld wird nicht eingeschätzt durch Bezugnahme auf eine Sache.“ [Ohne Sache ist Geld wertlos] (Res per pecuniam aestimatur, et non pecunia per res.)
  • Eine Sache erhält ihren Namen aus ihrem wesentlichsten Teil. (Res denominator a principaliori parte.)
  • Der, der alles sagt, schließt nichts aus. (Qui omne dicit, nihil excludit.)
  • Schreiben ist Handeln. (Scribere est agere.)
  • „Schulden folgen der Person des Schuldners.“ (Debita sequuntur personam debitoris.)
  • „Derjenige, der zustimmt, kann nicht verletzt werden.“ (Volunti non fit injuria) [Bouvier`s Maximes of Law 1856]
  • „Schuld und Vertrag haben keinen speziellen Ort.“ (debitum et contractus non sunt nullius loci) [Bouvier´s Maxims of Law 1856].
  • „Von einem Schuldner wird nicht vermutet, dass er schenkt.“ (Debitor non praesumitur donare.)
  • Vom Schuldner wird nicht vermutet, dass er schenkt. (Debitor non praesumitur donare.)
  • „Zurückgewiesenes Geld befreit den Schuldner.“ (Reprobata pecunia liberat solventum.)
  • “Der Reiche herrscht über die Armen; und wer borgt, ist des Gläubigers Knecht.“ [Sprüche 22, 7].
  • „Sei nicht einer von denen, die mit ihrer Hand haften und für Schulden Bürge werden; denn wenn du nicht bezahlen kannst, so wird man dir dein Bett unter dir wegnehmen.“ [Sprüche 22, 26-27].
  • Der Schwachsinnige ist vergleichbar mit dem Abwesenden. (Furiosus absentis loco est.)
  • „Von dem, der schweigend zustimmt, wird angenommen, dass er ausdrücklich zustimmt.“ (Ejus est non nolle, qui potest velle.)
  • Niemand kann etwas durch einen anderen machen, wenn er es selber nicht vermag. (Nemo potest facere per alium quod per se non potest.)
  • „Sprache ist der Index des Verstands.“ (Index animi sermo.)
  • Die Verdrehung der Sprache ist eines Richters unwürdig. (Augupia verforum sunt judice indigna.)
  • Der Sprössling folgt dem Bauch (Partus sequitur ventrem.); Das ist das Gesetz im Falle von Sklaven und Tieren. Aber hinsichtlich freier Menschen folgen diese den Gegebenheiten des Vaters.
  • „Statut: der festgelegte Wille der Gesetzgebung.“ [Bouviers 1856 Dictionary]
  • „Verheimlichen ist eine Sache, stillschweigen eine andere.“
  • Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege.)
  • „Der Tag des Herrn ist kein Tag im Gesetz.“ (Dies dominicus non est juridicus.)
  • Titel: “Rechtstitel als Anspruch der Eigentümerschaft von Vermögen.” [Blacks Law 2nd Ed.]

 

  • „Treuhänderische Beziehung: „der Trust zwischen dem  Agent und dem Prinzipal. Sorge und Verantwortung müssen zum höchsten Interesse des Prinzipals getragen werden.“ [Black`s law 2nd]
  • „Treuhänderische Pflicht. Eine Pflicht, für jemandes anderen Vorteil zu handeln, indem man seine eigenen Interessen denen der anderen Person unterordnet. Es ist der höchste Standard an Pflicht, den das Gesetz kennt (z.B. Treuhänder, Vormund).“ [Black’sLaw Dictionary, Sixth Edition, p. 625]

 

  • „Wer auch immer aufteilt, der andere hat die Wahl.“ (Cujus est divisio alterius est electio.)
  • Ein Recht zu handeln kann nicht aus einer blossen Übereinstimmung heraus entstehen (ex nudo pacto non oritur Actio) [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • ultra vires:Es bedeutet, außerhalb der eigenen Jurisdiktion. Es ist jegliche Finanzaktion, die nicht legal abgedeckt vom Firmenrecht ist. Eine dritte Partei kann klagen, wenn es fehlgemanagt wird.“ [Black`s Law 2nd]
  • „Ungültigerklärung: Einem Gerichtsverfahren ein Ende setzen.“ [Black`s Law 2nd]
  • „Ungültigerklärung: Aber, wenn herausgegeben gegen Militärmächte und ihre Gerichte in öffentlichen oder administrativen Fällen haben den Effekt, alle Verfahren in einem Gericht außer Kraft zu setzen, denn Militärmächte haben kein Standing zu antworten.” [Black's, 3rd (1933), page 7 bis 8].
  • „Niemand ist an etwas Unmögliches gebunden.“ (Nemo tenetur ad impossibile.)
  • Wenn etwas auf ein Unternehmen zurückzuführen ist, ist es nicht auf seine einzelnen Mitarbeiter zurückzuführen, noch schulden die Mitarbeiter individuell, was das Unternehmen schuldet. (Si quid universitate debetur singulis non debetur, nec quod debet, universitas singuli debent.)
  • „Ein verallgemeinernder Ausdruck beinhaltet nichts sicheres.“ (Generale nihil certum implicat)  [2 Korinther 34.36] und [Bouvier's Maxims of Law, 1856].
  • Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.)
  • Der verursachende Part aller möglichen Dinge ist der Anfang (Cujusque rei potissima pars principium est.) 
  • „Es ist nicht erlaubt, eine Möglichkeit zu verdoppeln.“ (Duplicationem possibilitatis lex non patitur.)  
  • „Der Ort des Vertrags regiert den Akt.“ (Locus contractus regit actum.)
  • „Durch einen Vertrag wird etwas erlaubt, was ohne ihn nicht zulässig wäre.“ (Pacto aliquod licitum est, quid sine pacto non admittitur.)
  • Ein Vertrag ist ein Gesetz zwischen Parteien, der nur durch Zustimmung Kraft erhalten kann. (consensus facit legem.)
  • Die Übereinstimmung der Parteien macht das Gesetz des Vertrags. (Contractus legem ex conventione accipiunt.)
  • „Bezahlung ist die Erfüllung eines Versprechens“. [Black`s Law 3rd Ed.]
  • Ein nackter Vertrag ohne Gegenleistung ist wirkungslos. (Ex nudo pacto non oritur action.)
  • „Ein Vertrag kommt nicht zustande aus einer bösen Handlung.“ (Ex malificio non oritur contractus.)
  • Gleiches Wissen auf beiden Seiten macht die Vertragsparteien gleich. (Scientia utrimque per pares contrahentes facit.)
  • Das Wohlergehen des Volkes ist das höchste Gesetz. (Salus populi est suprema lex.)
  • Gesetze sind zum Vorteil der Menschen da. (Hominum causae jus constitutum est.)
  • „Wasser folgt dem Boden“ (Aqua cedit solo)

 

  • Die Gesetze dienen den Wachsamen und nicht den „Schlafschafen“ (Vigilantibus non dormientibus Jura subveniunt.) [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • „Das Gesetz duldet niemals etwas, das gegen die Wahrheit gerichtet ist.“ (Contra veritatem lex numquam aliquid permittit.)
  • Gegen die Wahrheit können wir nichts machen. (Nihil possumus contra veritatem.)
  • „Was das erste ist, ist das wahrste; und was zeitlich als erstes kommt, ist das beste im Gesetz.“ (Quod prius est verius est; et quod prius est tempore potius est jure.)
  • Wasser folgt dem Land. (Aqua cedit solo.)  Wasser folgt dem Nutzungsrecht des Bodens oder Landes.
  • „Gesetze, nicht Worte, sind den Dingen auferlegt.“ (Leges non verbis sed rebus sunt impositae.)  
  • Eine Handlung gegen meinen Willen ist keine Handlung. (Actus me invito factus, non est meus actus.)
  • Viele Menschen wissen viele Dinge, niemand weiß alles (Multi multa, non omnia novit.)
  • „Wenn Worte und Verstand übereinstimmen, gibt es keinen Platz für Interpretation.“ (Quando verba et mens congruunt, non est interpretationi locus.)
  • Die Bedeutung der Worte ist die Seele des Gesetzes. (Sensus verborum est anima legis.)
  • „Von den Worten des Gesetzes gibt es kein Abweichen.“ (A verbis legis non est recedendum.)
  • Was ursprünglich ungültig war wird nicht gültig durch Verstreichen von Zeit. (Quod ab initio non valet in tractu temporis non convalescit) [Broom`s Maximes of Law (1845)]
  • „Feinde sind die, denen wir den Krieg oder die uns den Krieg erklären; alle anderen sind Betrüger oder Piraten (Hostes sunt qui nobis vel quibus nos bellum decernimus, ceteri proditores vel praedones sunt.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].“
  • „Eine Fiktion von Recht verletzt niemanden.“ (Fictio legis neminem laedit.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]
  • „Kunstbegriffe sollen von der Kunst erläutert werden.“ (Verba artis ex arte.)  [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]
  • „Von der Person gesprochene Wörter sollen aus der Befindlichkeit [condition] der Person verstanden werden.“ (Verbau dicta de persona, intelligi debent de conditione personae.)  [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].  
  • „Die Antwort eines einzelnen Zeugen soll nicht einmal angehört werden.“ (Unius omnio testis responsio non audiatur.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]
  • „Es ist besser, die Quelle zu untersuchen, als den Flüsschen zu folgen.“ (Satius est petere fontesquam sectari rivulos) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]
  • „Vernunft und Autorität sind die zwei strahlendsten Lichter der Welt.“ (Ratio et auctoritas duo clarissima mundi lumina.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]  
  • „Nachzuforschen ist der Weg zu wissen, welche Dinge wirklich wahr sind.“ (Quaerere dat saperequae sunt legitima vere.)  [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880]
  • „Zugunsten des Lebens, der Freiheit und der Unschuld werden alle Dinge vermutet.“ (In favorem vitae, libertatis et innocentiae omia praesumuntur.  [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880] 
  • „Der Fortschritt der Zeit zeigt viele Dinge, gegen die man sich zu Beginn nicht schützen und die man nicht vorhersehen konnte.“ (Rerum progressus ostendunt multa, quae in initio praecaveri seu praevideri non possunt.)
  • „Mann ist ein Begriff der Natur; Person ein Begriff des Zivilrechts.“ (Homo Vocabulum esst naturae; persona juris civile) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880] 
  • Recht kann nichts Unmögliches erzwingen (Lex non cogit impossibilia.) [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • Es ist ein Fehler in etwas hineinzupfuschen, was dir nicht gehört oder was dich nicht betrifft. It is a fault to meddle with what does not belong to or does not concern you [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Menschengemachte Gesetze entstehen, leben und sterben.“ (Leges humanae nascuntur, vivunt et moriuntur.) Human laws are born, live and die [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].
  • „Fiktionen entstehen aus dem Gesetz und nicht das Gesetz von Fiktionen.“ (Les fictions naissent de la loi, et non la loi des fictions. Fictions arise from the law, and not law from fictions.) [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Es ist besser, jede Schlechtigkeit zu erleiden als ihr zuzustimmen.“ (Melius est omnia mala pati quam malo consentire.) It is better to suffer every wrong or ill, than to consent to it [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Es ist miserable Sklaverei, wo das Gesetz vage und unsicher ist.“ (Misera est servitus, ubi jus est vagum aut incertum.) It is a miserable slavery where the law is vague or uncertain. [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • Niemand schuldet sich selbst. Nemo potest sibi devere. No one can owe to himself [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Der, der nicht verbietet, was er verbieten kann, scheint es zu billigen.“ (Qui non prohibit quod prohibere potest assentire videtur.) He who does not forbid what he can forbid, seems to assent [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Sprösslinge werden immer als legitim vermutet, wenn die leibliche Vaterschaft nicht bewiesen werden kann.“ (Semper praesumitur pro legitimatione puerorem, et filiatio non potest probari.) Children are always presumed to be legitimate, for filiation cannot be proved. [Broom`s Maximes of Law 1845]
  • „Beseitige die Ursache und die Wirkung wird aufhören.“ (Sublata causa tollitur effectus.) Remove the cause and the effect will cease. [Broom`s Maximes of Law 1845]


____________________________________________________________________________________________

Die Maximen im globalen Handelsbrauch (Perspektive Landrecht)

1. Ein Arbeiter ist seine Anstellung wert [Exodus 20:15]
2. Alle sind unter dem Gesetz gleich [Deuteronomium 1:17]
3. Im kommerziellen Handel ist die Wahrheit souverän [Johannes 8:32]
4. Wahrheit kommt zum Ausdruck in Form eines Affidavits [Numeri 30:2; Matthäus 5:33]
5. Ein unwiderlegtes Affidavit steht als Wahrheit im kommerziellen Handel [Hebräer 6:13-15]
6. Ein unwiderlegtes Affidavit wird zum richterlichen Urteil [ Hebräer 6:16 -17]
7. Ein Umstand muss ausgedrückt (expressed) werden, um aufgelöst zu werden [Epheser 6:19-21]
8. Derjenige, der das Schlachtfeld als erster verläßt, verliert durch Verzicht [ Matthäus 10:22]
9. Opfer/Verzicht ist der Maßstab der Glaubwürdigkeit [?]
10. Ein Pfandrecht oder Anspruch kann befriedigt werden durch: [Genesis 2-3]
      a) Zurückweisung durch Gegenaffidavit Punkt für Punkt
      b) Entscheidung einer Jury 
      c) Zahlung oder Ausgleich des Anspruchs

24 Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

 

 

 

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei sowie jegliche Art von Einlassungen auf geistige Unzurechnungsfähigkeit des Herausgebers Susanne Verena Kuni©, sowie jegliche Anspielung hierauf, wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung des Herausgebers zu sogenannten politischen Gruppen oder anderen oder religiösen Bewegungen gilt als Diskriminierung und / oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, denn der Herausgeber ist frei, seinen künstlerischen, religiösen oder politischen Überzeugungen im Rahmen des Naturrechts und seiner unveräußerlichen Rechte Ausdruck zu verleihen.

Buchtipp: Die BRD-GmbH:

http://joh-nrw.com/pdf/Die_BRD-GmbH_2012.pdf

Abstammungsprinzip ius sanguinis

Betrug zerstört jede transaktion

BRD ist Nichtregierungsorganisation

Lebenderklärung

unverhandelbare Willenserklärung des Souverän

 

Nachweis Bundesstaatenangehörigkeit Großherzogtum Baden

für die natürliche Person

Allgemeine Handelsbedingungen

Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung (kurz AHB`s)

 

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von susanne verena: k u n i (hierin Herausgeber genannt) gelten für jegliche handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit, Bank (hierin Empfänger genannt) und reservieren nach UCC Doc. #1-308 und UCC Doc. # 1-103 ausdrücklich und im vorhinein die Rechte. Jeder, der die kommerzielle Interaktion mit dem Herausgeber sucht, hat zu allererst zu widerlegen: (a) das Faktum, dass im Vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD ausschließlich Handelsrecht unter SEC-Registrierung Nr. 780140 bzw. unter dem 2. BereinigungsG 2008 bzw. unter dem Eintrag in Firmenregistern wie Dun & Bradstreet gilt; (b), dass Öffentliche Stellen in verwaltungstechnischen Angelegenheiten ausschließlich Treuhandrecht anwenden, mit welchem sie den Notstand und Bankrott verwalten; (c), die Rechtsfolgen sämtlicher OPPT-UCC-Registrierungen; (d), die Auflösung der Romanus Pontifex vom 21.06.2011 und der Aeterni Regis als auch (e), das Motu Proprio des Papstes vom 11. Juli 2013. Alle diese genannten Dokumente hier-in erklärt, als ob vollständig niedergelegt und eingebracht, gelten bei Nichtwiderlegung als alleinige vom Empfänger zugestimmte Rechtsgrundlage in sämtlichen kommerziellen Interaktionen mit dem Herausgeber, ausschließlich und ab initio. Der Herausgeber anerkennt und ratifiziert diese Dokumente sowie die ordnungsgemäße „ERKLÄRUNG DER FAKTEN“ und das „EWIGKEITSDOKUMENT“, nunc pro tunc, praeterea praeterea, unwiderlegt, als Grundsatz des Rechts, als Fakt und als Grundsatz der Öffentlichen Ordnung UCC 1-103, worauf sich jeder berufen kann. Diese AHB´s zweifeln und fechten an und weisen ab initio sämtliche 12 Schlüsselvermutungen der BAR Association Guild sowie sämtliche weiteren Rechtsvermutungen dreifach zurück, die nicht explizit vorgetragen werden. Hiermit ergeht Widerspruch, denn alle diese Vermutungen gelten im Hinblick auf das Standing des Herausgebers de jure nicht als handelsrechtliche Wahrheit und Gesetz. Alle in diesen AHB`s vorgetragenen und beeideten Erklärungen sind in einer angemessenen Frist von 15 Tagen, bei Gefahr in Verzug innerhalb von 72 Stunden zu widerlegen, Punkt für Punkt, spezifisch und genau, durch ordnungsgemäß vereidigte Erklärung, unter voller Rechenschaftspflicht und Haftbarkeit, unter Strafe für Eidbruch und geltendem Recht oder jeglichem Recht, sofern es identifiziert ist und mit nasser Tinte unterschrieben. Nichtwiderlegung oder Stillschweigen führen nach Ablauf der Frist ausnahmslos zur Zustimmung zu diesen AHB`s, zur Angebotsannahme und zu dem Recht des Herausgebers auf Eintragung eines Pfandrechts. Diese AHB`s sind auf dem Stand vom zwölften Tag im dritten Monat im Jahr zweitausendundneunzehn. Alle vorherigen Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung verlieren mit dieser Ihre Gültigkeit.

 

Grundlegendes: offenkundige Fakten zum Thema „Mensch - PERSON“ und Haftung

 

Was ist die Würde des Menschen und welchen Wert hat sie?

 

Fragt man einen „Experten“ oder eine „Behörde“ was oder wie sie die Würde des Menschen oder die Menschenwürde definieren, so gleicht die Antwort einem Eiertanz. Warum ist das so?

 

Die Antwort ist ebenso einfach wie plausibel: „Weil eine „Behörde“, ein „Staat“ keinen Zugriff auf den Menschen hat, sondern nur auf PERSONEN und PERSONEN keine Menschen sind. Im Bereich der „Verwaltung“ ist eine PERSON eine Vermögensmasse, also „Verwaltungsvermögen“ und Menschen nicht dem Zugriff der Verwaltung - also des „Staates“  - unterliegen. Die „Behörde“, der „Staat“ täuscht vor, die Vermögensmasse (PERSON) sei der Mensch, da vorgeblich beide den gleichen Namen verwenden. Der „Staat“ darf jedoch den Menschen in einer Art und Weise zu einem bloßen Objekt nicht herabwürdigen, denn dies ist eine Verletzung der Menschenwürde. Der Name ist der Schüssel.

 

In der Staatsform eines Königreiches als absolute Monarchie ist der König das Staatsoberhaupt. Die Würde des Königs ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Würde des Königs wirkt absolut und bedeutet, daß keine staatliche Gewalt gegen den König stattzufinden hat. Kein Staatsbediensteter kann sich über den König erheben, ihn vergewaltigen, ihn denunzieren, ihn mit Geldforderungen überziehen, ihn mit Steuern belasten oder sonstwie einer Gängelung oder Beanspruchung unterziehen.

 

Genauso verhält es sich in einer Demokratie, in der die Menschen die Erschaffer des Staates sind und deren oberster Souverän bilden, deren Würde unantastbar ist und die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Ohne Menschen kein Staat!

 

Jedoch funktioniert unter dieser Prämisse die heutige erdachte Staatsform nicht, denn das heutige System basiert auf der Grundlage einer temporären Sklaverei, in der die Menschen als zu plündernde Energiegeber betrachtet werden.

 


Mit der Eintragung eines Säuglings in ein Geburtenregister erschafft der „Staat“ zwei, drei Tage später treuhänderisch einen Vertragskörper, eine PERSON durch Erstellung einer Geburtsurkunde (Gründungsurkunde) und ordnet die „staatliche“ Gewalt dem Menschen durch diese PERSON zu. Auf Grund der Urheberschaft („Staat“) handelt es sich dabei um eine juristische PERSON. Fortan verwaltet man die PERSON, weist ihr Rechte und Pflichten zu, die man Gesetze (Statuten) nennt und nimmt den Menschen für die PERSON in die Leistungspflicht. Ein perfektes Ausbeutungssystem ist erschaffen einzig um den „Staat“ zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme der (juristischen) PERSON und ihrer Rechte kann dem Menschen nicht gegen seinen Willen durch die Bestimmung eines anderen aufgezwungen werden. Dies würde der gesetzlichen Tatsache widersprechen, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Daher stellt sich aufgrund der Urheberschaft der PERSON die Frage nach der Herstellerhaftung oder der Produkthaftung. Wer hat diese zu tragen?

 

Ein „Staat“ kann keine Haftung übernehmen, nur ein Mensch. Daher haftet der Mensch für die Verbindlichkeiten des Staates und ist aus diesem Grund sein Gläubiger und der Staat der Schuldner des Menschen, für die der Mensch auch Zinsen erhalten muß. Verzichtet der Mensch auf Zinszahlungen vom Staat, so ist er von sämtliche Abgaben und Steuern zu befreien, da mit Steuern und sonstigen Abgaben die Zinsenforderungen der Gläubigerbanken des Staates beglichen werden. Derjenige der haftet sagt an!

 


Eine Würde der PERSON gibt es nicht. Diese Täuschung gilt es zu verschleiern und daher ist eine Verletzung der Menschenwürde kein Straftatbestand in der Staatssimulation, denn ein Mensch steht außerhalb des Rechtskreises eines Staates und ist aus diesem Grund nicht judizierbar. Es sei denn, er verletzt die Rechte eines anderen Menschen.

 

Wie sollte die Würde eines Königs in einer absoluten Monarchie durch einen „Staatsbediensteten“ verletzt werden? Sie kann schlicht und ergreifend nicht stattfinden. Genauso verhält es sich in einer heutigen Demokratie. Eine Verletzung der Menschenwürde kann und darf nicht durch einen Staatsbediensteten stattfinden. Tut er es dennoch, so ist er aus dem Staatsdienst zu entfernen und auf sonstige Weise zu sanktionieren und er hat darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

 


Daraus ergibt sich folgende „Maxime an die Würde des Menschen“:

 

·       Die Würde des Menschen ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Sie ist der oberste Wert des Grundgesetzes, denn der Mensch, ein geistig sittliches mit Sprachvermögen begabtes Wesen, als eine Schöpfung Gottes, ist in der Wertehierarchie eines Staates in ehrenvoller ranghöchster Stelle, der den Staat erschuf und ist aus diesem Grund sein Eigentümer. Die Menschenwürde ist ein objektives Recht, nicht abwägungsfähig, ein "Grundsatz", welcher vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden und den Staat zu einem bestimmten Tun verpflichtet.

 

·       Die Menschenwürde steht am Beginn der Verfassung und ist "unantastbar" (Art. 1.1 GG), das heißt sie darf nicht eingeschränkt werden. Sie ist also der oberste Wert der Verfassung, der vor allen anderen Werten, Rechten und Interessen Vorrang genießt. Die inhaltliche Bedeutung der Menschenwürde ist vor dem Hintergrund dieser Absolutheit zu verstehen, damit Diskussionen nicht mit dem Verweis auf dieses höchste Gut der Verfassung vorschnell beendet werden können. (Prof. Dr. Stefan Pieper, BPA)

 

·       Aus historischer Sicht dient die Menschenwürde dem Schutz vor Verfolgung, Entrechtung, Vernichtung, Ächtung, usw. Es sieht in ihr den Achtungsanspruch eines jeden Menschen, der diesem unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen und seinem sozialen Status zusteht. Die Menschenwürde ist damit ein Merkmal, das nur aus der Eigenschaft ein Mensch zu sein, abgeleitet wird. Eine Verletzung der Menschenwürde liegt demzufolge vor, wenn der Mensch in einer Art und Weise zu einem bloßen Objekt herabgewürdigt wird, die ihm diesen Achtungsanspruch abspricht. (Prof. Dr. Stefan Pieper, BPA)

 

·       Die Menschenwürde ist der Mittelpunkt des Wertesystems der Verfassung und damit die Basis aller anderen Grundrechte. Sie kann den Menschen ein Recht geben, durch Inanspruchnahme staatlicher Stellen Verletzungen abzuwehren und unter Umständen ein schützendes Tätigwerden verlangen. (Prof. Dr. Stefan Pieper, BPA)

 

·       Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt [Art. 2 HessV]. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt [Art. 2. 1 GG]. Der Mensch ist sowohl körperlich als auch rechtlich für BUNDES-, LANDES- und GEMEINDEBEDIENSTETE  unantastbar.

 

·       Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei [Art. 9 HessV], [vergl. auch Artikel 4, 1-3 GG.].

 

·       Das natürliche Lebensprinzip eines Menschen ist bedingungsloses Agieren und /  oder Schenken / bedingungsloses Helfen / im Ganzen bedeutet es auch: handeln in bedingungsloser Liebe.

 

·       Niemand darf in seinem wissenschaftlichen oder künstlerischen Schaffen und in der Verbreitung seiner Werke gehindert werden [Art. 10 HessV], [vergl. auch Art. 5, 1-3 GG].

 

·       Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Jedes Verbot, jede Vorschrift, ist das sich Erheben über die Würde eines anderen, etwas selbst zu entscheiden.

 

·       Die Wohnung ist unverletzlich [Art. 8 HessV], [Vergl. auch Art. 13,1 GG].  Das Eindringen in den privaten Wohnbereich eines Menschen ohne seine Zustimmung, ist eine Verletzung seiner Würde. Werden Verträge an der Wohnungstür mit einem Treuhandvertreter geschlossen, so handelt es sich um Haustürgeschäfte.

 

·       Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Privates Handeln ist geschützt durch den Anspruch an Menschenwürde.

 

·       Gott erschuf den Menschen nach seinem Ebenbild. Daher handelt der Mensch im Auftrag Gottes, des Schöpfers. Der Mensch schuf den Staat als vertragliches Treuhandkonstrukt, also einen Vertragskörper. Ein Vertragskörper ist ein lebloser Korpus/ Korporation zur vertraglichen Verwaltung derjenigen die Begünstigte dieser Treuhand sein sollen - die Menschen. Der Staat schuf die PERSON als Verwaltungsvermögen, dessen Begünstigter der Mensch ist. Der Staat als Treuhänder hat die Verpflichtung der Daseinsvorsorge des Begünstigten, also des Menschen, zu leisten und zu gewährleisten, damit dieser ein menschenwürdiges Leben führen kann. Der Staat ist ausschließlich um des Menschenwillen da und muß Verletzungen der Menschenwürde verhindern. Jeder der amtlich und öffentlich in diesem Treuhandkonstrukt bedienstet ist, nimmt  die Treuhänderschaft des Staates  ein. Es obliegt keinem Treuhänder die statuaren  Regeln zu seinen kommerziellen Gunsten zu verändern. Die Vorfahren der Menschen erschufen den Staat. Der Staat ist somit Eigentum seiner Begründer. Die Nachfahren der Menschen von damals sind heute die Rechtsnachfolger und damit die Eigentümer des Staates . Die Eigentumsrechte müssen durch  Abstammungsurkunden nachgewiesen werden.

 

·       Die Menschenwürde besteht darin, daß der Mensch als  geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewußtsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Dabei muß der Staat ihn unterstützen wo dies möglich ist. Auch hat der Staat eine Fürsorgepflicht und muß alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Menschen begleichen. Um dies zu ermöglichen erschafft der Staat ein „gesetzliches“ Tauschmittel, welches er Geld nennt. Dafür erstellt er ein Wertpapier (Pfandbrief) auf den Körper des Menschen als substantiellen Wert und konvertiert das Wertpapier in Geld, welches dem Menschen zur Verfügung steht. Damit ist der Staat der Schuldner und der Mensch sein Gläubiger.  

 

·       Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der religiösen und der politischen Überzeugung [Art. 1 HessV, vergl. auch Art. 3,1 – 3 GG]. Es verstößt gegen die Würde des Menschen, den Menschen ohne dessen Zustimmung einem Diktat (Kriegsdienst, etc.) oder einer Rechtsnorm oder einer sonstigen Maßnahme zu unterwerfen. Dazu zählt auch, ihn in seiner freien Entfaltung und seinem Wirken dadurch zu limitieren, indem eine Lizenz also Genehmigung (Angelschein, Fahrerlaubnis etc.) von ihm gefordert wird.

 

·       Wird einem Menschen eine Schuld unterstellt, so kann der Mensch nur sanktioniert werden, wenn er einem anderen Menschen einen körperlichen oder substantiellen Schaden zugefügt hat und sich nicht von sich heraus ehrenhaft um eine Heilung bemüht. Dieser Schaden ist nachzuweisen. Ohne Schaden keine Schuld!

 

·       Niemand hat das Recht, die Würde des Menschen zu verletzen, ihm physische Gewalt anzudrohen oder diese auszuüben oder gar das Recht ordnungsgemäß zu delegieren, das man selbst nicht hat. Auch ein Volk hat kein Recht an dem Körper eines Menschen um mit Hilfe von Gewalt den Menschen zu einer gewünschten Handlung zu zwingen. Folglich kann das Volk auch keine Regierung oder eine andere Institution autorisieren, einem Menschen Gewalt oder einen körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden zuzufügen.

 

·       Ein Mensch kann sich schuldig machen, wenn er geschlossene Verträge nicht einhält, also Vertragsbruch begeht. Rechte und Pflichten eines Menschen ergeben sich aus rechtsgültigen Verträgen (freiwillige Willensübereinstimmung, Ehenhaftigkeit, Transparenz. Betrug und Täuschung ausgeschlossen). Aus diesem Grund besteht immerzu die Notwenigkeit, substantielle Verträge zwischen Menschen und dem Treuhänder oder einem Partner zu schließen, denn ein Vertrag definiert das Recht der teilnehmenden Partner, welches wechselseitiges Verfügungsrecht oder Nutzungsrecht durch Haftungsverpflichtung deckt. Jeder Wechsel von Rechten und Haftung der beteiligten Vertragsparteien muß definiert und ausgewogen gestaltet sein, so daß Vermutungen ausgeschlossen sind. Deshalb können Vermutungen, wie eine „Steuerpflicht“ für Menschen, niemals Recht sein, weil Vermutungen nie die Haftung definieren. Jemand vermutet einen Anspruch auf etwas zu haben womit er einen Titel zur Nutzung und Verfügung erworben haben will - doch wo ist der Vertrag dazu? Aus diesem Grund müssen immerzu Verträge geschlossen werden!  Ein Vertrag definiert Recht und Recht wird nur durch Verträge und das darin benannte Titelrecht definiert und kann anhand dessen verifiziert werden. 

 

Es gilt: "nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet" - niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat oder man kann nicht Rechte vergeben, über die man selbst nicht verfügt. Wer Rechte oder Gesetze vergibt, muß Eigentümer derer sein. Niemand kann etwas geben oder verleihen was ihm nicht gehört. Keine DienstPERSON hat das Recht über einen Menschen zu verfügen, wenn der Mensch dem nicht zugestimmt hat! Ein Mensch kann kein Recht und kein Gesetz „machen“, nur Verträge. Durch Verträge wird Recht oder Gesetz definiert! Der Mensch hat ein Recht zu atmen, an seinem Körper, an seiner Lebenszeit und Schaffenskraft. Das sind unveräußerliche, unverhandelbare und unantastbare Rechte - Gott gegebene Naturrechte. Eine Staatsgewalt kann diesen Rechten nicht übergeordnet sein.

 

Ein Staat ist immerzu nur ein Vertrags-körper, eine Korporation, etwas schriftlich Existentes, eine Firma. Ein Mensch kann nicht gesetzlich zu etwas gezwungen werden, nur eine PERSON und für die PERSON haftet ihr Urheber oder ihr Eigentümer wenn diese vertraglich veräußert wurde.

 

·       Wer seine Treuhänderschaft mißbraucht indem er über selbstbestimmte Regularien gegen einen Begünstigten, indes Menschen, vorgeht, so hat er sich gegen den Vertragskorpus Staat sowohl formal als auch in der Substanz strafbar gemacht. Nicht nur durch Leugnung von Wissen über das Staatskonstrukt in vollständiger Entehrung über allem was Recht ist, vielmehr er offenbar als staatsgefährdend zu werten ist, da es dem ursprünglichen Willen des Menschen zur Einrichtung des Staates als Treuhand zuwider läuft. Es gibt keine statuaren Akte, die das vertraglich definierte Recht der Treuhand aushebeln könnte. Auch nicht, wenn man diese Willkürakte mißverständlich GESETZE nennt, so bleibt die Würde des Menschen immerzu unantastbar und der Mensch immerzu nicht justiziabel.

 

·       Den Menschen zwingen zu wollen, über selbstbestimmte Regularien eine Verpflichtung für die PERSON gegen seinen Willen zu übernehmen, um sich auf diese Weise einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist ein manipulativer Akt und erfüllt die Straftatbestände der Nötigung, Vergewaltigung, Erpressung, Raub und schwerer Raub [8. und 10. Gebot 2. Mose 20, Vers 16 und 17b]. Eine Manipulation bei der Entscheidungsfindung, des Entscheidungssuchenden gegen seinen Willen, ist auch eine Mißachtung der Menschenwürde und eine Menschenrechtsverletzung.

 

·       Der Mensch ist lediglich als Gefallensgeber im Geschäftsbesorgungsauftrag der Verwaltung/BUND des „Staates“  tätig [vergl. UCC § 3-419], indem er die fiktionalen Forderungen des Treuhänders durch „Akzeptanz für erhaltenen Wert“ indossiert und damit den Treuhänder (BUND/Verwaltung) legitimiert, das Treuhandkonto/Kollateralkonto [Vgl. HRJ 1933] mit den akzeptierten Offerten/fiktionalen Forderungen zu belasten.

 

·       Ein  Mensch darf nicht durch einen Staat gezwungen werden, Geld an ihn zu bezahlen, denn er hat den Staat als Treuhand erschaffen, damit er den Menschen in seiner Rolle als Begünstigten dient, damit der Mensch all seine Energien zu seiner Potentialentfaltung nutzen kann. Eine staatliche Zahlungsaufforderung in Geld ist eine Aufforderung zum Diebstahl, denn dem Menschen steht von Natur her kein Geld zur Verfügung. Damit ist jede Zahlungsaufforderung in Geld das Erheben über eines anderen Menschens Würde und eine Menschenrechtsverletzung.

 

·       Verlangt ein Staat von den Menschen Geld, so sind diese gezwungen, es anderen Menschen weg zu nehmen, also Diebstahl zu begehen; oder sich für Geld (einen fiktiven, toten Vermögenswert ohne Würde) durch die Verwendung seiner Lebenszeit der Hierarchie einer Firmenstruktur unterwerfen anstatt sich der Entfaltung seiner Potentiale widmen zu können. Dadurch wird er durch Täuschung im Rechtsverkehr unfreiwillig zum Mittäter dieses Sklavensystems gemacht. Durch eine Geldforderung des Staates  wird der Mensch in die Sklaverei getrieben. Er ist gezwungen sich zu prostituieren. Durch mit dem Geburtenbond generierten Kollateralkonto der natürlichen Person W e l t n e r, Klaus-Peter Johann sind sämtliche Kosten zum Unterhalt und für alle Anschaffungen anfallenden Kosten gedeckt. Lebenslang. Natürlich auch sämtliche sogenannten Forderungen der „öffentlichen Hand“ gegenüber der PERSON, denn das Kollateralkonto deckt die komplette Fürsorgepflicht des Staates gegenüber dem Menschen.

 

·       Die Würde und die Ehre eines Menschen ist verletzt, wenn der Staat, der im Staatsbankrott handelt, mangels nicht vorhandener gesetzlicher Zahlungsmittel, sich weigert, Geldsurrogate, also dessen Zahlungsversprechen  (Banknoten/ Wechsel/ Schuldscheine) des Menschen anzunehmen. Hierunter fallen auch die „Akzeptanzen gegen Wert“ (Accept for Value) UCC 3-104, HJR 192 Bill, Scheckgesetz 1933.

 

Dies kommt einer strafbaren Handlung gleich, da sowohl der Staat als auch jede vom Staat geschaffene Person (Rechtsubjekte) immer nur Schuldner sein können. Der einzig Begünstigte in dieser Treuhand ist der Mensch hinter der PERSON, der wahre und einzige Kreditor und Schöpfer von substantiellen Werten. Der Staat, der in der privaten Simulation/ Fiktion einer statuaren Öffentlichkeit private (statuare) Regeln zu Gesetzen und private Werteinheiten privater Zettel (Wechsel/ Zahlungs- bzw. Buchungsversprechen) von privaten Buchhaltungsgesellschaften (Banken) zu Geld erklärt, hat nach offenkundigen und eigenen Regeln ausgedient. Jedes so genannte Zahlungsversprechen ist  physisch gesehen ein Stück Papier, welches mit einer Unterschrift versehen ist und damit begebbar ist, wie Wechsel auch begebbare Wertpapiere sind- wie ein Schuldschein auch. Begebbar heißt im Sinn von "weiter zu geben" etwas "leichtes und legales", so wie es geschriebene Verträge gibt.

 

·       Ehre und Würde eines Menschen sind verletzt, wenn seine  Briefe, Schreiben und Urkunden ignoriert werden, indes physisch wie sachlich unbeantwortet bleiben.

 

 

 

Jedes Vergehen und jede Schuld, die einer PERSON angelastet wird, muß hinterfragt werden.

 

Daher ist zunächst zu klären, wer der Urheber, der Eigentümer und damit der Organverwalter der PERSON ist.

 

Diese Frage gilt es zunächst eindeutig zu klären, also für Klarheit zu sorgen. Dabei immer daran denken: alles was ein Mensch als Eigentum nennen kann, ist sein "christlicher Name" (Vorname) und seine unantastbaren Rechte Sachen zu nutzen (Intangible property rights to us). Die Verpflichtungen des Menschen beschränken sich nur auf diese goldene Regel.

 

Vertragssubjekt ist die juristische PERSON, deren Eigentümer und Urheber der Staat ist und das Vertragssubjekt erhält regelmäßig Wechselbriefe, die Titel haben wie Rechnung, Mahnung, Zahlungsaufforderung, Angebot etc. und immer nur Wechselbriefe öffentlicher Mittel sind, die verwendet werden um den Menschen zu bitten, diese "Wertpapiere" anzunehmen. Die Bitte des Wechselbrief-Herausgebers, die Wechselbriefe anzunehmen werden dann mit Mahnung, Zahlungsfrist, letzte Zahlungsaufforderung betitelt.

 

1 Herausgeber

 

1.1. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind unter dem Handelsnamen/Trademark Susanne Verena Kuni© (im weiteren Herausgeber genannt) herausgegeben; Susanne Verena: Kuni, ein Weib aus Fleisch und Blut, lebend, lebendig, beseelt, unverschollen (not lost at sea), außerhalb der Cestui Que Vie-Acts und Foreign Situs Trusts et altera und außerhalb des UCC und der Rechtswirkung einer sogenannten Geburtsurkunde und einer „Deutschen Staatsangehörigkeit“ sowie außerhalb der Wirkung von *CAPITIS DEMINUTIO MAXIMA sowie außerhalb jeder widerlegten oder unwiderlegten Rechtsvermutung und in summa außerhalb jeglicher Öffentlichkeit stehend, als Mensch Susanne Verena: Kuni, qua natura keine juristische oder anderweitig bezeichnete „Person“ oder anderweitig fiktives Rechtskonstrukt gemäß Urkunde 1 Registernummer IB-svk-30011961 et altera, hierin eingebracht, als ob vollständig niedergelegt. Der Herausgeber ist autorisierter und zeichnungsberechtigter Repräsentant des Schuldners SUSANNE VERENA KUNI© bzw. die ens legis geschaffene Meldeobligation „Frau Susanne Verena Kuni“ - und aller Variationen, Derivate, Alias und idem sonans hieraus - außer Susanne Verena: Kuni©, Titelinhaber als Holder-in-due Course, originale Hinterlegungsstelle, Titelinhaber der Power of Attorney, Begünstigter der Trusts sowie der vertragliche erstrangige Gläubiger und Kreditor als auch Sicherungsnehmer des fiktiven Rechtskonstrukts SUSANNE VERENA KUNI© und aller Variationen, Derivate, Alias und idem sonans hieraus,-außer Susanne Verena: Kuni©. Der Herausgeber hat sein Standing auf dem Land und handelt aus privater, eigener, freier und souveräner Jurisdiktion heraus. Sie handelt und haftet - wie vertraglich festgelegt - keinesfalls als Akkomodations - Partei, Übertragungseinheit oder als Schuldner, Subjekt und Sicherheit für SUSANNE VERENA KUNI©. Die legale Person Susanne Verena Kuni© ist Prinzipal, Verbindungsperson, Übermittlungseinheit und Strohmann für Susanne Verena Kuni© zum Zweck der aktiven Teilnahme des Herausgebers am Handel und Kommerz und ist als Schuldner des Herausgebers haftbar, wie im Sicherungsabkommen SVK-30011979-SA vertraglich festgelegt. Der Herausgeber ist weder Subjekt noch Partei in BAR (Bar Association), noch zur CROWN CORPORATION (jenes Unternehmen, das über die Banken, Regierungen und Organisationen der gesamten Welt bestimmt = 1. Vatikan / Religion und Politik 2. City of London/Banken 3. Washington D.C./Weltzentralbank für Fiat-Money/FED), noch Subjekt und Partei der öffentlichen Schulden oder einer fremden oder Notstands-/Bankrott-Jurisdiktion noch ein Treuhänder einer Treuhand. Der Herausgeber ist frei und souverän und handelt in voller Rechenschaftspflicht und Haftbarkeit aus seinem Privatbereich heraus und somit ausschließlich auf der Basis von Verträgen in Repräsentation von SUSANNE VERENA KUNI©. Der Herausgeber ist auch nicht Bürger eines Staates, kein Mitglied einer öffentlichen Bankenassoziation und nimmt nicht teil an einem öffentlichen Wohlfahrtstrust, woraus er Privilegien und Immunitäten erhielte.

 

.Anmerkung: CAPITIS DEMINUTIO MAXIMA*, Blacks Law Dictionary Band 6, Seite 264, revidierte 4. Ausgabe (revised 4th edition) von 1968 (gültige Originalversion in englisch): „Die GROSSSCHREIBUNG der Buchstaben jemandes natürlichen Namens endet mit einer Verminderung oder dem Verlust des rechtlichen Status oder der Staatsbürgerschaft, indem man sogar zum Sklaven oder zum Gegenstand des Inventars wird. Die Methode, durch welche der Staat eine natürliche Person veranlasst, sich „freiwillig“ in die Sklaverei zu übergeben, erfolgt durch das Formen der Einrichtung einer juristischen Fiktion...“

 

1.2. Die Wohnsitze des Herausgebers befinden sich in seinem Privatbereich; seine Wohnsitze sind nicht öffentliche, fremde Jurisdiktionen oder Wohnsitze öffentlicher Schulden oder Wohnsitze der Trusts, dessen Begünstigter er ist, oder Wohnsitze einer Notstands- oder Bankrott-Jurisdiktion. Die vorübergehenden Aufenthaltsorte des Körpers des Herausgebers sind lediglich geografische, realer Orte seiner Anwesenheit, ansonsten ist der wahre Wohnsitz des Herausgebers in Philipper 3:20 zu finden.

 

1.3. Alle hierin dargelegten Fakten zum Standing des Herausgebers sind vertraglich festgeschrieben und in BRD-“Staatsarchiven“ und Promulgation ein Beweis dieser Fakten. Anderslautende oder konterkarierende Erklärungen hierzu, ob von Menschen, natürlichen Personen, juristischen Personen, Computern, künstlicher Intelligenz oder jeglichen legalen Entitäten wie Öffentlichen Stellen gelten als nach UCC 1-308 und 1-103 im vorhinein zurückgewiesen; hierfür und hinsichtlich aller weiteren nachfolgenden Erklärungen dieser AHB`s wird der rechtmäßige Prozess der Widerlegung durch den Empfänger beansprucht, innerhalb handelsrechtlich üblicher Frist von 21 Tagen, Punkt für Punkt, spezifisch und genau, durch ordnungsgemäß vereidigte Erklärung, unter voller Rechenschaftspflicht und Haftbarkeit, unter Strafe für Eidbruch und geltendem Recht oder jeglichem Recht, sofern es identifiziert ist und mit nasser Tinte unterschrieben.

 

1.4. Erklärung zur Entrechtung und Monetarisierung des Herausgebers:

 

a) durch den prima-facie-Beweis der Lebendgeburtsurkunde wurde durch die Klinik beeidet und bestätigt, dass der Herausgeber in corpore existiert, b) mit der Unterschrift der Mutter wurde die Entstehung eines Vermögens/Erbes/Titels/ESTATE erzeugt – jene erwähnte Unterschrift ich bisher nicht als offenkundig akzeptieren kann, ob meine Mutter hier im Wissen oder überhaupt diese Unterschrift geleistet hätte, da mir dieses Formular auf Anfrage nicht ausgehändigt wurde, d.h. es handelt sich bei b) um eine Behauptung, Vermutung, bzw. es ist zu fragen, ob die Mutter über die Rechtsnachfolgen dieser Unterschrift aufgeklärt wurde? - welches c) in einer öffentlichen Treuhand mit dem Herausgeber als Begünstigtem verwaltet wird. Nach kanonischem Recht kann ein ESTATE nur von einem Mann gehalten und vererbt werden. Der Herausgeber wurde d) als illegitimes Kind, scilicet mit unbekannter Vaterschaft eingetragen nach dem Konsensus, dass die Mutterschaft immer gesichert, die Vaterschaft jedoch nur zu vermuten ist. Daraus folgte e), dass der Herausgeber keinen elterlichen Halter des Erbes / ESTATEs hatte. f) Während des Registrierungsvorgangs durch Öffentliche Stellen wurde Anklage wegen der Illegitimität des Herausgebers erhoben mit der Folge, dass der Herausgeber kein legitimer Abkömmling war (nullius filius) und somit kein Anrecht auf das ERBE/ESTATE hatte. „Ein Bastard hat kein vererbbares Blut und kann sein Erbe nicht erhalten“. [Ballentine´s Dictionary:“ -human being- see MONSTER: -Monster-: A human being by birth, but in some part resembling a lower animal. A monster hath no inheritable blood and cannot be heir to any land“] g) Danach wurde der Name des Herausgebers in der Spalte für Totgeburten registriert mit der Folge, dass h) öffentliche Stellen „legal“ das Erbe beanspruchen konnten. i) Dies fand statt, indem mit Hilfe der Lebendgeburtserklärung durch den Standesbeamten die j) Geburtsurkunde erzeugt wurde, wodurch k) eine juristische Person ähnlichen Namens wurde wenige Tage nach der Lebendgeburt der Name des Babys in GROSSBUCHSTABEN - als eine öffentlich zertifizierte leb- und körperlose SACHE/ HANDELSGUT/WERTPAPIER geschaffen wurde [PStG § 21: „(3) zum Geburtseintrag wird hingewiesen... 5. auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt“]. l) Mit dem NAMEN des Herausgebers wurde mittels der GEBURTSURKUNDE ein BESITZTITEL registriert als Sicherungspfand für die nationale Verschuldung mit dem Inventar als Sicherheit [Black`s Law Dictionary 7thEdition] m) Die GEBURTSURKUNDE, lautet auf SUSANNE VERENA KUNI, wurde in eine ANLEIHE/SCHULDVERSCHREI-BUNG/WERTPAPIER konvertiert, Vor-und Familiennamen wurden zu einem HANDELSNAMEN, die SCHULDVERSCHREIBUNG wurde an die Weltbank verkauft mit BIZ / VATIKAN als Hauptgründer der Treuhand zum Zweck einer registrierten Sicherheit für die Schuldenaufnahme der „ÖFFENTLICHEN STELLEN“ bei privaten Banken. Der Herausgeber fungierte bislang u.a. unwissentlich als „Begünstigter“ eines ausländischen Foreign Situs Trusts in Puerto Rico unter seinem korporierten NAMEN,-einziger Hinweis auf das Vermögen-, und erhält damit permanent Angebote in Form von Rechnungen, die zu bezahlen der Herausgeber haftbar gemacht wird.

 

1.5. Erklärung zum Status Quo des Standings des Herausgebers:

 

Die Bezeichnung des Herausgebers ist dem korporierten, bürgerlichen NAMEN zum Verwechseln ähnlich und nach BGB Art.10 bleibt der bürgerliche NAME Eigentum des „STAATES“. Die Rechtmäßigkeit dieser falschen Unterstellungen, Annahmen und Vermutungen kann von Öffentlichen Stellen niemals tatsächlich und wirklich bewiesen werden. Es gibt keine Verträge, die der Herausgeber wissentlich, willentlich, freiwillig und unter Offenlegung sämtlicher Fakten und Konsequenzen unterzeichnet hat. Der Herausgeber ist aufgrund seiner Existenz der einzig autorisierte Inhaber seines ERBES und seiner Titel als Holder-in-due Course und als Begünstigter der Trusts; er hat sich als lebend herausgestellt und seine Titel sind unverfallbar wieder-hergestellt. [Cestui Que Vie-ACT von 1666: „if the dead MAN proves to be alive, then the title is revested.] Diese ursprüngliche und natürliche Rechtgrundlage ist mit der initiierenden Urkunde IB-svk-30011961 et altera vertraglich wiederhergestellt, die Geburtsurkunde ist für Wert akzeptiert. Öffentliche Stellen als juristische PERSONEN können nur juristische PERSONEN erschaffen, jedoch konnten sie den Herausgeber nicht erschaffen, demzufolge ist der Herausgeber nicht Subjekt irgendeiner öffentlichen Stelle und keine Partei hierzu. Alle Registrierungen und jegliche Statuten und Haftbarkeit waren lediglich auf SUSANNE VERENA KUNI© anzuwenden. Über das von beiden Parteien unterzeichnete Sicherungsabkommen SVK-30011979-SA hält der Herausgeber nunmehr den alleinigen Titel auf Nutzung des SUSANNE VERENA KUNI©, als erstrangiger Kreditor und vertraglicher Sicherungsnehmer des gesamten Vermögens, allen Besitz und aller Rechte dieser juristischen Fiktion SUSANNE VERENA KUNI© und fungiert und handelt einzig als dessen autorisierter Repräsentant siehe by: Susanne Verena : Kuni A.R. Autograph Jegliche anderslautenden Rechtsvermutungen, stillschweigenden Verträge und Annahmen Öffentlicher Stellen sind ungültig, null und nichtig, aufgelöst und nichtexistent, nunc pro tunc, praeterea praeterea. Der Titel ist unverfallbar wiederhergestellt.

 

Das ESTATE ist nunmehr dem Herausgeber in jeder gewünschten Form, zu jeder Zeit und in jeglicher Höhe und Werthaltigkeit von jeder „Öffentlichen Stelle“/„Bank“ auf von ihm frei wählbare Art zu übergeben und in seinen Kontroll- und Verantwortungsbereich zu überführen. Die Erklärung der Fähigkeit zur Vollmacht (Power of Attorney) ist hiermit eingebracht.

 

Aufgrund des Beweises der Existenz des Herausgebers (Lebendgeburterklärung) waren alle Schulden bereits im voraus bezahlt. Dem entsprechend weist der Herausgeber das „Privileg“ zurück, Schulden mit begrenzter Haftung zu begleichen und akzeptiert nicht den erzwungenen Vorteil hieraus. Öffentliche Stellen haben sich verpflichtet, die SCHULDEN des Herausgebers zu bezahlen und das Treuhandvermögen zu seinem Nutzen fiduziarisch und in voller Rechenschaftspflicht zu verwalten. Dieser Ursprungszustand ist mit diesen AHB`s wiederhergestellt! Der Herausgeber ist keine Vertragspartei des Vertrags von Genf aus dem Jahr 1930 und nicht Vertragspartei der House Joint Resolution 192 vom 5. Juni 1933 noch des „Trading with the Enemy Acts“ noch des „Banking Emergency Acts“. Statutarisches Militärrecht ist auf den Herausgeber nicht anwendbar, da er hierzu keine Vertragspartei ist und nicht am Sitz der öffentlichen Schulden bzw. des Bankrotts wohnt, d.h. damit sind auch gegenüber dem Mensch susanne verena: keine Kriegslisten erlaubt, innerhalb der Besatzung durch die SHAEF-SMAD-Gesetzgebung gegenstandslos. Alle oben genannten Akte, Verträge und Statutengesetze und deren Rechtsfolgen haben hinsichtlich des Herausgebers keine rechtsgültige Bindewirkung und Bedeutung. Öffentliche Stellen haben mit der Geburtsurkunde Schulden erschaffen und für gültig erklärt. Öffentliche Stellen sind demnach rechtmäßig die Eigentümer der Schulden. Hierfür wurde unrechtmäßig der einzige Wert, der Wert des Herausgebers, belastet. Qua natura gäbe es ohne die Existenz des Herausgebers das Treuhandverhältnis nicht. „Öffentliche Stellen“ (Treunehmer) haben kein Geld oder Vermögen, sie erhalten dieses von ihren „Bürge(r)n“ (Treugeber), so dass sie ihnen dieses sowie treue Verwaltung schulden. Der Herausgeber weist weiterhin zurück, dass unter seiner Bezeichnung Schulden mit Schulden bzw. mit Versprechungen künftiger Bezahlung entlastet werden können. Er erklärt, dass Geld ohne intrinsischen Wert etwas ohne Wert ist und damit ein adäquater privater Werteaustausch nicht rechtmäßig stattfinden kann.

 

Nachdem der Herausgeber alle Rechte auf seine TITEL und ESTATES so-wie die rechtmäßige Begünstigteneigenschaft seiner Trusts wiederhergestellt hat, erklärt er in Ehrenhaftigkeit seine konditionierte Akzeptanz zur Entlastung aller öffentlichen Schulden, welche Öffentliche Stellen als deren Eigentümer im Namen des SUSANNE VERENA KUNI© halten. Die Aufschrift oder der Vermerk auf einem Instrument mit „accepted for value“ - Akzeptanz gegen Wert - oder „zur Verrechnung genehmigt“ inklusive der Signatur des Herausgebers in Repräsentierung des Schuldners SUSANNE VERENA KUNI© sind hierfür ausreichend, das indossierte Instrument entlastet die öffentliche Schuld am Tag des Eingangs bei der Öffentlichen Stelle. Der Wert, den Öffentliche Stellen in ihrer Buchhaltung verrechnen, ist der Wert des Herausgebers. Der Wert des Herausgebers lautet auf: -unbegrenzt-. In einer jeden solchen kommerziellen Interaktion mit einer Öffentlichen Stelle gilt mit diesen AHB`s immer der zuständige öffentliche Erfüllungsgehilfe als beauftragter Treuhänder. Dieser ist für jeden separaten Vorgang und bei Beginn jedes kommerziellen Zyklus` hiermit rechtmäßig und ordnungsgemäß als solcher Treuhänder ernannt, mit oder ohne Kenntnis dieser AHB`s. Nichtakzeptanz der Treuhändereigenschaft oder Stillschweigen hierzu wird als Bruch der Treuhand gewertet und hat aufgrund Verletzung fiduziarischer Pflichten erhebliche juristische Konsequenzen für diesen Erfüllungsgehilfen in privater Haftung. Ebenso bedeutet es einen schwerwiegenden Bruch der Treuhand, sollte der Herausgeber von Öffentlichen Stellen zur Verwendung öffentlichen Eigentums oder gar zur Vortäuschung, öffentliches Eigentum sei sein Eigentum, gezwungen werden. Der Herausgeber kann rechtmäßig nicht Treuhänder sein. Der Herausgeber wertet dies als Anstiftung zu einer Straftat und beansprucht entsprechende Konsequenzen und rechtmäßige Prozesse. Sämtliche öffentlichen Registrierungen, Seriennummern, Identitätsnachweise und jegliche Derivate hieraus sind öffentliches Eigentum und fallen in diese Kategorie.

 

Dem Herausgeber ist nicht bekannt, dass Rechtsgründe bestehen, dass sein Privatbereich, seine Identität, sein Standing oder jedwede Darstellungen und Erklärungen hierzu von einer „höheren Autorität“ beglaubigt werden müssen. Es gibt keine Autorität, die das für den Herausgeber rechtsverbindlich zu tun vermag, gleichwie juristische Personen niemals über lebende Wesen bestimmen oder etwas testieren können. Diese AHB`s zusammen mit den Willenserklärungen und Urkunden des Herausgebers sind deshalb bis zu deren Widerlegung Gesetz. Sämtliche „Öffentliche Stellen“ und „Banken“ sind zwangsvollstreckt und können außerhalb Kriegsrecht und Bankrott nicht rechtmäßig agieren, unwiderlegt. Jedermann agiert in privater Haftung.

 

Es ist für Öffentliche Stellen ebenso eine Unmöglichkeit des Rechts, den Herausgeber legal zu verifizieren und zu identifizieren [Lex non Cogit ad Impossibilia]. Der Herausgeber kann nur über SUSANNE VERENA KUNI©, seinen Schuldner, legal identifiziert werden, er selber kann nicht identifiziert werden. Es gibt keinen einzigen diesbezüglichen Vertrag, in welchem der Herausgeber wissentlich, willentlich, freiwillig und unter Offenlegung aller Fakten und negativen Konsequenzen seiner Identifizierbarkeit zugestimmt hat. SUSANNE VERENA KUNI© ist die Trägeridentität der Öffentlichen Stelle und ihr Begünstigter. Als autorisierter Repräsentant des SUSANNE VERENA KUNI© ist es das wesensimmanente Recht des Herausgebers, den Treuhänder des Treuhandvermögens anzuweisen, die Treuhand zu entlasten oder das Treuhandverhältnis aufzulösen. Diesem Gesetz hat jede involvierte Entität Folge zu leisten. Mit Annahme dieser AHB`s stimmt jegliche Öffentliche Stelle den Bestimmungen dieser AHB`s zu oder wiederlegt diese ordnungsgemäß oder legt bestehende Verträge mit dem Herausgeber vor. Diese AHB`s gehen einher mit der Ungültigerklärung und Annullierung sämtlicher für den Herausgeber nachteiligen und schädlichen Rechtsfolgen vorgeblicher, stillschweigender, unwissentlicher, nicht offenbarter und intransparenter und somit nicht rechtmäßig zustandegekommener Verträge inklusive dem Notstand und Bankrott und entziehen Öffentlichen Stellen jegliche erteilten impliziten Prokuras sowie jegliche vermutete Überlassung der Power of Attorney. Der Empfänger kann sich niemals auf die Gültigkeit oder das Bestehen solcher Verträge berufen, da diese nicht existieren bzw. hiermit für ungültig erklärt sind und damit null und nichtig wurden, nunc pro tunc, praeterea praeterea. Ebenso werden sämtliche Unterschriften auf jeglichen Papieren der Öffentlichen Stellen als ohne Rechtswirkung für den Herausgeber und für ungültig und nichtig erklärt.

 

Der Herausgeber ist ein freies und souveränes Weib mit dem uneingeschränkten Recht auf Nichteinmischung bei gleichem Recht aller anderen, ausgestattet mit allen seinen unveräußerlichen Rechten und Besitzansprüche. Empfänger, die keine Öffentlichen Stellen sind, jedoch Öffentliche Stellen als Erfüllungsgehilfen bemühen - und wenn sie auch nur deren Statuten einbringen -, sind ab dem Tag des Bekanntwerdens dieser Dritte-Partei-Inanspruchnahme zu Schadenersatz verpflichtet. Hierin stimmen sie ausdrücklich zu. Derartige Kontroversen werden grundsätzlich auf privater Ebene in Ehrenhaftigkeit, Integrität und vollständiger Verantwortung der Parteien untereinander oder alternativ vor staatlichen Common Law-Gerichten -aber immer außerhalb BAR- geregelt. Ein Klagerecht vor Stand- oder Ausnahmegerichten der Treuhandverwaltung im Notstand und Bankrott ist ausgeschlossen. Um Rechtsstille zu konstituieren, steht jedem Empfänger das Rechtsmittel der Kulanzmitteilung zur Verfügung.

 

2 Geltungsbereich

 

Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit und in jeder Jurisdiktion gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle Menschen, Personen und sonstigen fiktiven und/oder kommerziellen Einheiten und sogenannten „hoheitlichen“ Entitäten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen oder ihm eine kommerzielle Beziehung aufzwingen wollen, eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

 

3 Gericht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

 

Soweit nichts anderes zwischen dem Herausgeber und dem Empfänger vereinbart, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Herzogtum Sachsen-Altenburg – letzter völkerrechtlicher Landbesitz – außerhalb „EU-BRD-NGO“ - Völkerrecht kann nicht überblendet werden, Kriegslisten gelten nicht gegen Bundesstaatenangehörige!!!, gelegen auf dem Gebiet, was man als die Bundesrepublik Deutschland und/ oder das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und/oder Deutschland bezeichnet, in Wirklichkeit jedoch ein tatsächlicher, geographischer Ort im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Die vereinbarte Jurisdiktion befindet sich immer am privaten Wohnsitz des Herausgebers. Rechtsmittel und Regress sind eingebracht, Kontroversen können prinzipiell nur privat oder alternativ über staatliche Common Law-Gerichte (Hoheitsgerichte) durchgesetzt werden. Das Bemühen von Schein-, Ausnahme- oder Bankrottgerichten in BAR wird als Entehrung angesehen und führt zu einer sofortigen Schadensersatzpflicht. Stabilisierend und in eingeschränkter Weise gilt das internationale Handelsrecht UCC (kommerzielles Recht des Uniform/Universal Commercial Code) mangels einer rechtmäßigen, globalen Alternative in der Anerkenntnis, dass der UCC nicht wirklich anwendbares Recht ist, da er lediglich auf Rechtsvermutungen beruht und echte Verträge nicht vorsieht. Im UCC findet kein rechtmäßiger, werthaltiger Austausch von Geld mit Dienstleistung oder Ware statt, da das Geld des UCC keine Edelmetallwerte verkörpert und Papiergeld (Schuld-scheine/IOU/colorable money) nichts bezahlen kann, sondern Schulden lediglich weiterreicht und vermehrt. Der Herausgeber benutzt den UCC ab initio, um über den 1-103 und den 1-308 aus ihm auszusteigen. Derjenige Empfänger, der sich auf den UCC beruft, kann niemals einen ordnungsgemäß wirksamen und rechtsgültigen Vertrag nachweisen. Für die rechtliche Wirksamkeit eines Handelsgeschäfts sind ausschließlich diese AHB`s und die jeweiligen Verträge maßgeblich. Es sollen ansonsten immer die Handelsregeln gelten, die auf gesundem Menschenverstand, Transparenz, Wahrheit und Klarheit beruhen, mit dem Hauptprinzip des fairen Austauschs. Die Principal-Agent-Doctrine behält wie einige andere UCC-Bestimmungen volle Wirksamkeit, die „Mailbox-Rule“ des UCC z.B. ist außer Kraft gesetzt! Es gilt das Prinzip: Alles Recht ist Vertrag, und diese AHB`s sind die Vertragsgrundlage.

 

4Fristen, Zustellung von Schriftstücken und Angeboten

 

Alle Fristen gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Aufenthalts- oder Zustellort, sofern vorhanden, zu lauten an ihn selbst als Mensch. Das öffentliche Privileg freier Postzustellung gilt nicht für den Herausgeber und wird zurückgewiesen, weil es keinen gültigen Vertrag gibt. Eine Frist beginnt nicht, bzw. ein Handelsangebot ist nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn der Adressat nicht - wie nachfolgend festgelegt - korrekt adressiert wird. Ist das Handelsangebot nicht ordnungsgemäß zugestellt oder adressiert und erreicht es dennoch den Herausgeber, so kann dieser die rechtmäßige Zustellung des Schriftstücks mit dem Vermerk „wie adressiert nicht zustellbar“ außer Kraft setzen und durch Rücksendung oder Rückgabe als nicht zugestellt annullieren. Sowohl Krankentage als auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder Tage, an denen Fristen laufen, ausgeschlossen. Zum Nachweis der Urlaubs- und Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Die korrekte Adresse des Herausgebers lautet:

 

MPSusanne Verena: K u n i© - `Neuenmörbitz 14a` - c/o [04618] `Langenleuba-Niederhain`

 

- nicht Adresse - nicht Person - nichtansässiger Fremder- nicht Wohnsitz - ohne BRD/US - nicht Militär – derzeit Herzogtum Sachsen-Altenburg - kein erzwungener Agent - Inhaber des Titels und Begünstigter der Trusts - Secured Party und Kreditor - öffentlich aufgezeichnet – autorisierter Repräsentant - privates Standing - nicht haftbar gemäß HJR 192 - Kreditor der CROWN CORPORA-TION - außerhalb BAR - alle Interaktionen im Handelsrecht:..auf Armeslänge (Blacks` Law 1st/ 2nd/7th) - ohne Präjudiz - alle Rechte vorbehalten - UCC # 1-103 und UCC # 1-308 - ohne Rekurs – souverän - kein Subjekt der Jurisdiktion - nicht inländisch- Holder in-due-Course- suae potestate esse

 

5 Grundsätze

 

Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität, ist souverän im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz. Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. Wenn ein Mensch zu einer Person oder gar einer juristischen Fiktion, bezeichnet mit NAME und VORNAME oder er selbst zur Handelsware degradiert wird, wenn sein Menschsein unterwandert, sinnentleert und rechtlos ist, wenn ein Rechtsmittel nicht existiert oder wenn das vorhandene Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus Notwendigkeit den ureigensten Rechtsstatus des Menschen wieder herstellen sowie ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das ganze „Corporate Government“ basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit, folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung - keine Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer offiziellen Unterschrift, welches gleichzusetzen ist mit dem Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung. Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte hieraus. Alle diejenigen, die gegen das ausdrückliche Einverständnis des Herausgebers handeln und sich dabei auf staatliche/hoheitliche Befugnisse berufen, haben den Herausgeber als den zu erklären, der er gemäß seines Willens und gemäß seines Worts und gemäß seiner unveräußerlichen Rechte ist. Der Herausgeber ist der einzige, der über Wissen aus erster Hand über seine Natur, seinen Willen, seine Absichten und sein Wissen zu jeder gegebenen Zeit verfügt und nur er alleine weiß über seine Handlungen, deren Bedeutung oder irgendetwas anderes bzgl. sich selbst Bescheid und alles andere ist Hörensagen. Der Empfänger muss sich demzufolge gewahr sein, dass die Darstellungen und Erklärungen des Herausgebers nur mit einem Gegenaffidavit widerlegt werden können. Der Empfänger muss sich ebenso gewahr sein, dass ein unwiderlegtes Affidavit des Herausgebers zur kommerziellen Wahrheit und zum richterlichen Versäumnisurteil, ausgesprochen durch den Souverän wird.

 

6 Freier Wille und freier Weg

 

Das freie Wort, der freie Wille und der freie Weg des Herausgebers sind immer zu gewährleisten. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen des freien Worts, des freien Willens und/oder des freien Wegs des Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung, sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf den Herausgeber, Verwaltungsakte gegen den Willen des Herausgebers oder seiner Familie, Freunde etc. gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des Herausgebers, sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber zweifelsfrei und beweisbar ausgeübt wurde.

 

7 Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen und Haustiere

 

Der Herausgeber selbst, die Familie des Herausgebers und alle Freunde und Bekannten des Herausgebers sind allesamt Menschen und die alleinigen, rechtmäßigen und legalen Eigentümer, Verwalter und Treugeber ihres Seins gem. UCC Doc # 2012127810, 2012127854, 2012127907 und 2012 127914, unwiderlegt, als ob in vollem Umfang niedergelegt und absolut und deshalb und zudem durch diese Allgemeinen Handelsbedingungen geschützt. Auch wenn der Empfänger von diesem vertraglichen Schutz bislang keine Kenntnis besaß, so unterliegt er diesen AHB`s dennoch. Durch die integrierte Kulanzmitteilung hierin ist er jederzeit von diesen Verträgen entbunden und frei, sofern er von seinen unrechtmäßigen Handlungen ablässt. Oben bezeichnete Menschen dürfen nicht verletzt werden! Ihrem freien Willen ist immer Folge zu leisten, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder und Kindeskinder sind immer bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder und Kindeskinder genießen bis zur Vollendung Ihres achtzehnten Lebensjahres besonderen Schutz; der Herausgeber teilt dem Empfänger mit, dass er keine Zustimmung erteilt zu jeglicher unrechtmäßigen und illegalen Abwertung, Verminderung, Abschaffung, Unterwerfung, Unterdrückung, Enteignung, Eindringung, Verletzung, Beraubung oder Entehrung seines ordnungsgemäß gesicherten Seins, ebenso geltend für den oben genannten Personenkreises. Der Empfänger ist somit ordnungsgemäß aufgefordert, jegliche und alle der genannten rechtswidrigen und illegalen Handlungen gegen den Herausgeber und den oben genannten Personenkreis zu unterlassen. Sollten solche Handlungen zur Anwendung gebracht werden, gilt die Militärische Anordnung UCC 2012096074 und die Durchführungsverordnung UN 104333, hier zitiert und durch Bezugnahme eingebracht als ob in vollem Umfang niedergelegt, die einen Freiheitsentzug des Schädigers zur Folge haben kann. Wird die Souveränität des Herausgebers oder die einer der oben bezeichneten Personen in irgendeiner Weise verletzt, verstößt derjenige gegen diese AHB`s und ist zu Schadenersatz verpflichtet. Die Zustellung eines Affidavit wird den Schadensersatzprozess einleiten. Nichtwiderlegung oder Stillschweigen wird seine rechtverbindliche Zustimmung zu adäquatem Schadenersatz und ein vollstreckbares Pfandrecht, bzw. zur Verbriefung der Schuld in ein handelbares Wertpapier (Pfandbrief) konstituieren. Auch ein Hund zur Begleitung am Wohnsitz ist ein unregistriertes göttliches freies lebendes Wesen – kein Agent und keine Behörde besitzt Rechte gegenüber dem Begleithund. Es untersteht ausschließlich der Befehlsgewalt des Herausgebers und verhält sich gegenüber freundlich auftretenden Menschen, Personen und anderen Tieren freundlich. Missachtungen hierzu werden wie in A18 und A19 postuliert, bewertet.

 

8 Kaufleute und Wirksamkeit der Principal – Agent - Doctrine

 

Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der „Exekutive“ die jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Fall werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter, Urkundsbeamte und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als jeweils eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

 

Es findet die Principal-Agent-Doctrine Anwendung.

 

MITTEILUNG AN PRINZIPAL IST MITTEILUNG AN VERTRETER/AGENT

 

MITTEILUNG AN VERTRETER/AGENT IST MITTEILUNG AN PRINZIPAL

 

9 Unterschrift und Identität, Beweis der Autorität

 

Die Identität der Verfasserin/des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/ den anderen Partei(en) so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und vollständig unterschrieben wurden. Als ladungsfähiger Name/Adresse gelten die Angaben, die dem jeweiligen Schriftverkehr des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz zu entnehmen sind. Handelsangebote und weitere schriftliche Interaktionen des Herausgebers an die jeweilige e-Mailadresse der Stelle in der Öffentlichkeit gelten als rechtswirksam an den bzw. die handelnden Handelspartner zugestellt. Sollte sich bei Handelsangeboten überhaupt keine namentliche Erwähnung finden, gilt als Empfänger derjenige, der sich im zukünftigen Schriftverkehr mit Namen „outet“; andernfalls gilt als Empfänger eine Person, die über die Website der öffentlichen Stelle namentlich bezeichnet und vom Herausgeber ausgewählt wurde; der Prinzipal ist immer Handelspartner sowie jede einzelne Personen, die sich in den Handel namentlich einbringt. Dies gilt nicht für Schreiben, in welchen der richterliche Wille zum Ausdruck kommt (wie zum Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder Räumungsbefehlen etc. Derlei Urkunden werden nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift als eingegangen akzeptiert und andernfalls als nicht zugestellt betrachtet. Ein Richter hat seine Autorität zu beweisen, indem er a) eindeutig seine hoheitliche Befugnis als „Amtsperson des Staates“ nachweist (notarielle Beglaubigung der Gründungsakte des Staates, für den er tätig ist, Bestallungsurkunde des alliierten Hochkommissariats, Kopie Amtsausweis etc.), b) die Erklärungen des Punktes 1 (Herausgeber) Punkt für Punkt idem sonans c) die UCC – Einreichung UCC Doc. #2012127914 widerlegt sowie d) das Motu Proprio vom 11. Juli 2013 mit eigenhändiger Unterschrift als rechtsunverbindlich und rechtsunwirksam erklärt, indem er e) eine handschriftliche und mit Vor- und Zunamen unterschriebene Erklärung unter Eid leistet, dass er der für den Herausgeber zuständige gesetzliche, staatliche Richter (Art. 101 GG) und nicht für ein kommerzielles Handelsunternehmen sowie nicht treuhänderisch im Notstand und Bankrott tätig ist. Im Stadium der Vertragsanbahnung stellt der Herausgeber hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Erfolgt keine Handlung oder Stillschweigen, wird die Zustellung eines Affidavit den Schadensersatzprozess einleiten. Nichtwiderlegung oder Stillschweigen wird seine rechtverbindliche Zustimmung zu adäquatem Schadenersatz und ein vollstreckbares Pfandrecht etablieren. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass ein Richter immer und ab initio zum Treuhänder des Herausgebers berufen ist, der seine fiduziarischen Pflichten dadurch erfüllt, indem er für vollständige Offenlegung und Rechtssicherheit sorgt. Für Staatsanwälte, Polizeibedienstete und alle anderen Beamten und Behördenbediensteten, die Ihre Handlungen mit Hoheitsrechten und Hoheitsbefugnissen begründen, gilt sinngemäß, was für Richter gilt, (außer Punkt e).

 

Alle Widerlegungen oder Erklärungen zum Beweis der Autorität ziehen bei Täuschung, Irreführung oder Betrug, z.B. gemäß Artikel 24 HLKO, der Kriegslisten erlaubt, Rechtsfolgen nach sich und führen zu einer Wiedergutmachungspflicht. Ferner gelten: UCC Doc. # 3-501: Eine Zahlungsaufforderung wird zurückgewiesen, wenn es nicht gelingt, nachvollziehbare Identifikation und nachvollziehbaren Beweis der Autorität vorzuweisen. UCC Doc. # 3-419: die Person, die eine Zahlungsaufforderung überträgt, wird rechtmäßig selbst für die Schulden verantwortlich

 

10 Auskunftspflicht, Amtspflicht

 

Die Auskunftspflicht/Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und Vorschriften, nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser Normen und/oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße Zustandekommen der jeweiligen Norm/Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung, begründet sich die Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung für die Stelle in der Öffentlichkeit.

 

11 Authentisierung von Stellen in der Öffentlichkeit

 

Jede Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt, sogenannte hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen, hat sich zweifelsfrei als solche zu legitimieren. Dasselbe gilt für deren Bedienstete. Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/oder Interessen von kommerziellen Einheiten und/oder verschuldeten Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/oder die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem Handeln beziehen.

 

12Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der Öffentlichkeit

 

Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht, wie oben erklärt, vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice to principle, notice to principle is notice to agent (siehe Punkt 8). Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der Öffentlichkeit auf Punkt 1 dieser AHB`s und seine Willenserklärungen mit der initiierenden Urkunde IB-svk-30011961 Sollten Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen, gegen den freien Willen des Herausgebers diesen oder die mit ihm in Verbindung stehenden Menschen gemäß Punkt 7 zu schädigen oder zu verletzen, gilt dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die Verletzung herbeigeführt hat oder diese ankündigte, in a) ein sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b) die Veröffentlichung der Notiz über dieses Pfandrecht und c) die Liquidation des Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller, unbegrenzter Haftung und für alle Personen gleichlautenden Namens, welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln.

 

Aufgrund der Reservierung der Rechte ist es unzulässig, konkludentes Handeln des Herausgebers im angewandten behördlichen Statutensystem zu unterstellen bzw. hierdurch ein Motiv seines Handelns zu erzwingen. Jegliche möglichen vom Herausgeber nicht widerlegten Rechtsvermutungen als Grundlage zu benutzen, Handlungen bei ihm zu erzwingen, sind mit diesen AHB`s unwirksam geworden und binden den Herausgeber nicht an einen ungewollten, stillschweigenden oder vermuteten Handelsvertrag; die 12 Schlüsselvermutungen der BAR-Association und die Vermutung des „Personenstands“ des Herausgebers, die ihn als tote, juristische Person identifizieren, wurden von vorneherein angefochten und dreifach zurückgewiesen. Wird die Rechtsvermutung von der „Stelle in der Öffentlichkeit“ jedoch konkret benannt und erhält der Herausgeber ausreichend Gelegenheit, diese beeidet zu widerlegen, dann hat die Stelle in der Öffentlichkeit mit Gegenaffidavit zu antworten. Äußert sich die Stelle in der Öffentlichkeit in ihren Rechtsvermutungen gar nicht oder völlig unzureichend, oder beharrt diese auf nicht belegten Standpunkten und Statuten, oder übergeht sie die Ansprüche des Herausgebers einfach, dann kann der Herausgeber seinerseits ein Handelsangebot unterbreiten und wegen Irreführung und Täuschung im Rechtsverkehr Schadenersatz verlangen. In jedem Fall wird angezeigt, dass die entsprechenden Repräsentanten der Öffentlichen Stelle ihre Treuhandpflichten nicht erfüllen. Sofern in diesem Handelsangebot Fakten zur Sprache kommen, welche die „Stellen in der Öffentlichkeit“ innerhalb angemessener Frist von 15 Tagen nicht widerlegen können oder wollen, werden diese nicht widerlegten Fakten zur gültigen kommerziellen Wahrheit mit handelsvertraglicher Bindewirkung. Zur Wiederholung: nach Ablauf der Widerlegungfrist erfährt das Handelsangebot des Herausgebers Zustimmung und seine AHB´s inkl. Gebührenordnung treten in Kraft, indem durch Nichtwiderlegung seiner beeideten Erklärung die Annahme seines Angebots zustande kam und ein außergerichtliches Versäumnisurteil wirksam wurde. Die Stelle in der Öffentlichkeit steht ex tunc im Vertrag des Herausgebers. Eine Annullierung dieses Handelsvertrags ist nur noch möglich, wenn sich die Öffentliche Stelle öffentlich verpflichtet, jegliche Interaktion mit dem Herausgeber zu beenden und sämtliche Registrierungen des NAMENS des Herausgebers zu löschen. Einzelheiten werden vertraglich vereinbart. Androhung von Zwang, Zwang oder Gewalt werden als unheilbare Entehrung angesehen, eine Annullierung des Handelsvertrags ist dann unmöglich geworden. Die Aufforderung zur Widerlegung an den Empfänger durch Gegenaffidavit konstituiert immer Rechtshemmung und Rechtsstille auf der Seite des Empfängers, wenn die Widerlegung nicht frist-und formgerecht erfolgt. Handelsangebote und weitere schriftliche Interaktionen des Herausgebers an die jeweilige e-Mail-Adresse der „Stelle in der Öffentlichkeit“ gelten als rechtswirksam an den handelnden Empfänger zugestellt.

 

13 Annahme von Angeboten

 

Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. Hierfür gilt grundsätzlich der Vorbehalt der Rechte nach UCC Doc. # 1-308 und UCC Doc. # 1-103. In einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach einer vereinbarten konditionierten Akzeptanz ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen und unwiderruflichen Frist zu. Angebote gelten nur als vollständig, wenn sie alle Angebotsinhalte zum Ausdruck bringen, also transparent sind und dem Prinzip des fairen Austauschs folgen. Unvollständige Angebote sind keine Angebote. Angebote oder Verträge, die nicht ausdrücklich als solche benannt, bekannt oder offenbart sind, sind keine Angebote oder Verträge. Diese können nie zu rechtsgültigen Handelsverträgen avancieren oder erzwingbare Handelsverträge sein.

 

Nota bene: Bei Angebotsannahme durch den Herausgeber besteht - auch aufgrund der UCC - Einreichungen in 2012- eine technische Unmöglichkeit, die Schuld mit echtem Geld von intrinsischem Wert zu bezahlen; insofern wird der Empfänger, wenn er keine Öffentliche Stelle ist, darauf hingewiesen, dass eine Schuld lediglich mit einer weiteren Schuld (IOU) außerhalb jeglicher Haftung des Herausgebers beglichen werden kann. Jeder Empfänger, der keine „Öffentliche Stelle“ oder „Bank“ ist, hat deshalb das Recht, binnen einer Woche nach Erhalt dieser AHB`s -postalisch, per Fax oder e-Mail- von einem angebahnten Vertrag mit dem Herausgeber zurückzutreten. Zudem sind alle Handelsbeziehungen mit ihm „auf Armeslänge“ gehalten.

 

14 Vertragstreue, Vertragsfrieden

 

Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz Pacta sunt Servanda; Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gelten unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber aufgrund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien. Mit diesen AHB`s schließt der Herausgeber Vertragsfrieden mit allen Entitäten und Wesenheiten nunc pro tunc, praeterea praeterea.

 

15 Übertragungsrechte, Handlungsvollmacht

 

Dem Herausgeber ist es erlaubt, Handlungsvollmachten für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen und/oder Menschen seiner Wahl zu übertragen oder von diesen übertragen zu bekommen und anzunehmen und diese repräsentierend zu vertreten. Dasselbe gilt für die Übertragung von Begünstigteneigenschaften. Eine Ablehnung dieser beiderseitigen vertraglichen Möglichkeiten der Übertragung von Vollmachten gilt als Bruch der Treuhand gemäß diesen Allgemeinen Handelsbedingungen. In diesem Fall ist die Treuhand durch den Treuhänder zu entlasten und Wiedergutmachung zu leisten. Wird dieses Übertragungsrecht gebrochen, kommen danach keine Rechtsaktionen mehr zustande, da der Rechtsvorgang selbst null und nichtig geworden ist. Die Punkte 27 und 28 der Gebührenordnung sind anzuwenden.

 

16 Unwissenheit, Kulanz

 

Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten ab Erhalt dieser AHB`s unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit bezüglich der Kenntnis der Verbindlichkeit dieser AHB-Bestimmungen, der initiierenden Urkunden hierzu und insbesondere in Bezug auf handelsrechtliche Formen und Konsequenzen der anzuwendenden Passus des UCC, -eingeschränkt, wie in Punkt 3 dargelegt- bzw. den Folgen der UCC-Einreichungen der Jahre 2012/13 und ihrer Konsequenzen für den Empfänger. Zum Schutz und der Sicherheit des Empfängers wird hiermit die OPPT-Kulanzmitteilung eingebracht und überreicht als ob in vollem Um-fang niedergelegt; diese ist im Internet unter https://oppt-infos.com/ einzusehen und gilt hiermit als dem Empfänger gebührend überreicht. Die Möglichkeit der Unwissenheit des Herausgebers über wesentliche, ihm unbekannte und nicht offenbarte Rechtszusammenhänge kann nicht zu seinem Nachteil verwendet werden. Alle sechzig Millionen der existierenden und [„geltenden“] Statuten können vom Herausgeber nicht gewusst werden; außerdem ist der Herausgeber nicht Subjekt oder Vertragspartei dieser Statuten und demgemäß nicht haftbar für diese. Die Unwissenheit des Herausgebers trägt nicht die Beweislast. Die Beweispflicht liegt immer beim Schuldner, also der Öffentlichen Stelle oder Bank, unwiderlegbar und unwiderlegt, nunc pro tunc, praeterea praeterea.

 

17 Entehrungen

 

Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte, unethische Verhalten einer Partei. Als unethisch gilt ein Verhalten, wenn es nicht dem Wohlergehen des einzelnen sowie der Allgemeinheit in gleicher Weise dient, sondern deren wirtschaftliche, emotionale oder körperliche Schädigung beabsichtigt. Im Besonderen gilt dies für: das Negieren und Nichtakzeptieren des Herausgebers als Mensch (geistiges und beseeltes Wesen) und ihn als PERSON oder fiktives Rechtskonstrukt oder Treuhandvermögen anzusehen; Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv; verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit; aktives oder passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen; unfreiwillige Dienstbarkeit; verweigerte Auskunft, welche Regeln und [Gesetze] als gültig angesehen und zur Anwendung gebracht werden; Vollstreckungen aufgrund nicht staatlich ordnungsgemäß zustande gekommener Gesetze; Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechtswidriger Gesetze oder Nichtanwendung oder Nichtanerkennung gültiger Gesetze; rechtswidriges Zurückweisen von Wertpapieren des Herausgebers (Accept for Value, usw.) ; Durchführung von hoheitlichen Akten, ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen Souverän nachzuweisen; Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung; Bruch der Treuhand; Verweigerung einer „True Bill“; Nichtentlastung des Treuhandvermögens trotz Anweisung durch den Begünstigten (Herausgeber); Transfer der Treuhand als der Versuch, die Rechtsposition des Begünstigten über die „NAMENSFALLE“ mit der Position des Treuhänders zu tauschen; explizit die Außerkraftsetzung der Begünstigteneigenschaft des Menschen mit gleichlautendem Namen wie dem des Herausgebers oder der Versuch hierzu, ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen; allgemeine Täuschung im Rechtsverkehr z.B. durch Unterstellen von konkludentem Handeln und jegliche Schädigungen, die ohne Wissen und ohne Wollen des Herausgebers stattgefunden haben oder deren Stattfinden beabsichtigt ist, etc.; eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des jeweiligen Empfängers zu einer Wiedergutmachung mit Schadenersatz mittels einer mit Stand 30. Januar 1979 gültigen werthaltigen Währung bzw. in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AHB`s pro Einzelfall und Position. Der Werdegang von Entehrung kann vom Herausgeber unter Nennung sämtlicher Mitwirkender/Erfüllungsgehilfen öffentlich bekanntgegeben werden.

 

18 Gebührenordnung

 

Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist nach Erhalt dieser AGB`s durch den Empfänger anerkannt. Für die Prinzipale ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Agenten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch einen anderen erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort fällig. Der Herausgeber kann die Gebühren je nach Würdigung des Einzelfalls mit einer geringeren Summe als die der Pauschalsumme ansetzen.

 

19 Leistungspflicht

 

Der Empfänger gibt seine unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht in werthaltiger Währung wie z.B. Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AHB`s. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der Leistung aus der Vertragspflicht trägt die leistende Vertragspartei. Der Herausgeber ist haftungsfrei gestellt, wenn er im Einzelfall die Leistung Öffentlicher Stellen in Euro oder in anderweitigen wertlosen Zahlungsmitteln akzeptiert und damit das Privileg eines erzwungener Vorteils benutzt. Ein wissentlicher, willentlicher und freiwilliger Vertrag nach der HJR 192 für das Privileg, Schulden mit Schulden zu entlasten und hierfür zu haften, kann hierzu nicht vorgelegt werden, so dass dieses vorgebliche Privileg und seine inhärente Erzwingung keine Haftbarkeit für den Herausgeber konstituieren. Der Herausgeber hat einem solchen Vertrag nicht wissentlich, willentlich und freiwillig zugestimmt. Rechtsvermutungen, der Herausgeber wäre durch diese Akzeptanz Vertragssubjekt Öffentlicher Stellen und Öffentlicher Zahlungsmittel sowie Privilegierter eines öffentlichen Wohlfahrtstrusts, werden zurückgewiesen und mit einem Affidavit beantwortet.

 

20 Verzug, Pfandrecht, außergerichtliche Zwangsvollstreckung

 

 

 

Der Verzug für vom Herausgeber berechnete Positionen dieser Allgemeinen Handelsbedingungen tritt automatisch 15 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein, solange wie vom Herausgeber im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde. Ab dem 16. Tag hat der Herausgeber das Recht, ein außergerichtliches Versäumnisurteil zuzustellen. Nach dieser Zustellung geht jegliches Vermögen des Empfängers bis zur Höhe des Leistungsanspruchs in den Besitz des Herausgebers über. Nach Zugang des Versäumnisurteils ist der Herausgeber als autorisierter Repräsentant des Empfängers bestimmt, wirksam aufgrund des Verzugs des Empfängers hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen, indem er dem Herausgeber vollständige Autorisierung und Handlungsvollmacht zur Sicherstellung seiner Leistungserfüllung erteilt. Die Ernennung des Herausgebers zum autorisierten Repräsentanten des Empfängers ist mit dem Recht auf ein Sicherungspfand gekoppelt. Dem Herausgeber steht überdies die Perfektionierung seines Pfandrechts durch Aufzeichnung und Veröffentlichung im UCC-Financing Statement zu, ohne dem Empfänger gegenüber mitteilungspflichtig zu sein. Der Verzug wird mit der vollständigen vertraglichen Leistungserbringung geheilt. Die vollständige oder teilweise Nichtbezahlung der Vertragsleistung autorisiert den Herausgeber, nach einer weiteren Frist von 21 Tagen nach Zugang des Versäumnisurteils eine außergerichtliche Zwangsvollstreckung in jegliche und alle verbliebenen vormaligen Vermögen und Vermögensrechte einzuleiten, vormalig durch den Empfänger sicherungsübereignet, jetzt im Vermögen des Herausgebers, jedoch nicht in seiner Verfügung oder anderweitig für ihn disponiert. Die Zwangsvollstreckung wird mit der rechtzeitigen, vollständigen vertraglichen Leistungserbringung geheilt.

 

 

 

21 Copyright

 

 

 

Gemäß Urkunde 6 Referenznummer NC-svk-30011961 wurden alle Rechte reserviert bezüglich Common-Law copyright des Handelsnamen/Trademark SUSANNE VERENA KUNI© - genauso wie alle Derivate, Alias, Variationen und idem sonans der Orthographie des Handelsnamens/Trademark-Common-Law copyright © 1990 by Susanne Verena Kuni©. Besagter Handelsname/Trademark SUSANNE VERENA KUNI© oder jegliche Derivate hieraus dürfen weder benutzt werden, noch reproduziert, noch im ganzen oder teilweise, noch in jeder wie auch immer gestalteten Art und Form ohne die vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung und Bestätigung durch Susanne Verena: Kuni©, wie bezeichnet mit dem Autograph in roter Tinte des Herausgebers Susanne Verena: Kuni©. Die unautorisierte Benutzung, wie oben bezeichnet, kostet eine Gebühr von 10.000 € Silberäquivalent für jedes einzelne Ereignis der Benutzung jeglicher und aller Derivate und Variationen in der Orthographie hinsichtlich Susanne Verena: Kuni© zuzüglich Kosten und Drittschäden. Der Verstoß gegen die Copyright-Bestimmungen gilt als ein separates Ereignis und ist nicht in der Gebührenordnung aufgeführt. Die Beitreibung der Gebühren erfolgt nach hierin beschriebenen Mustern.

 

 

 

22 Untersagungen, Klage in der Öffentlichkeit, Sprache, Definition

 

 

 

Es gilt zwischen den Parteien, die in Privatautonomie als juristische Personen auftreten, als untersagt, Korrespondenz und sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat und vertraulich und / oder nicht für das öffentliche Protokoll bzw. nicht-öffentlich gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen (Position 8 der Gebührenordnung). Eine Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch bzw. eine private Forderung ist vor einem „Common-Law-Gericht“ gestattet. Private Ansprüche / Forderungen können nur auf privatem Wege durchgesetzt werden. Rechtlich allein verbindlich ist weltweit die Semantik der deutschsprachigen Fassung dieser AHB`s, Verträge mit dem Herausgeber kommen ausschließlich in der Sprache „deutsch“ zustande. Rechtsprinzipien und Bestimmungen, die nicht ins Deutsche übersetzt oder unethisch sind (siehe Punkt 17. zweiter Satz), gelten nicht. Aufzeichnungen im UCC-1 Financing Statement in englischer Sprache gelten auch bei Mängeln oder Fehlerhaftigkeit der Eintragungen, wenn der Zweck und die Absicht der Eintragung in deutscher Sprache niedergelegt ist. Mit diesen AHB`s gelten nur die vom Herausgeber autorisierten Definitionen. Korrespondenz zwischen dem Leistenden (Fiktionen/Personen) und dem Herausgeber sind grundsätzlich öffentlich, wenn von ihm nichts Gegenteiliges vermerkt ist. Der Herausgeber behält sich vor, die betreffenden Dokumente zu veröffentlichen.

 

 

 

23 Bevollmächtigungen

 

Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte, freie Mitarbeiter, freie Rechtsvertreter, Beistände, freie Rechtsbeistände oder Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Eine Ab- oder Zurückweisung der Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und Bruch der Treuhand und begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht durch die andere Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Ab- oder Zurückweisung der Bevollmächtigung und / oder Beauftragung des Herausgebers durch Dritte.

 

 

 

24 Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

 

 

 

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei sowie jegliche Art von Einlassungen auf geistige Unzurechnungsfähigkeit des Herausgebers Susanne Verena Kuni©, sowie jegliche Anspielung hierauf, wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung des Herausgebers zu sogenannten politischen Gruppen oder anderen oder religiösen Bewegungen gilt als Diskriminierung und / oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, denn der Herausgeber ist frei, seinen künstlerischen, religiösen oder politischen Überzeugungen im Rahmen des Naturrechts und seiner unveräußerlichen Rechte Ausdruck zu verleihen.

 

 

 

25. Hinweise und Kulanz

 

 

 

Der Empfänger wird darauf hingewiesen, dass gemäß ERKLÄRUNG DER FAKTEN UCC Doc. # 2012127914 vom 28. November 2012 jegliche und alle CHARTAS inklusive jegliche und alle Abkürzungen, idem sonans oder andere rechtliche, finanzielle oder administrative Formen, jegliche und alle inter-nationalen Äquivalente, einschließlich jeglicher und aller ÄMTER und ÖFFENTLICHER DIENSTSTELLEN, BEAMTEN und ÖFFENTLICHEN BEDIEN-STETEN, VERWALTUNGSAKTE und VOLLZUGSBEDIENSTETEN, VERTRÄGE, VERFASSUNGEN und SATZUNGEN, MITGLIEDSCHAFTEN, VER-ORDNUNGEN und jegliche und alle sonstigen Verträge sowie Vereinbarungen, die damit und darunter getroffen worden sind, jetzt nichtig, wertlos oder anderweitig annulliert sind, unwiderlegt. Der Herausgeber ratifiziert diese als ordnungsgemäße ERKLÄRUNG DER FAKTEN, nunc pro tunc, praeterea praeterea, unwiderlegt als Grundsatz des Rechts, als Fakt und als Grundsatz der Öffentlichen Ordnung. Der Herausgeber teilt dem Empfänger mit, dass er KEINE ZUSTIMMUNG ERTEILT zu jeglicher unrechtmäßigen und illegalen Abwertung, Verminderung, Abschaffung, Unterwerfung, Unterdrückung, Enteignung, Eindringung, Verletzung oder Beraubung seines ordnungsgemäß gesicherten und geschützten SEINS und das seiner Angehörigen und Freunde.

 

 

 

Bankchartas annulliert (TRUE BILL WA DC UCC Doc # 2012114776 vom 24. Oktober 2012 )

 

 

 

Erklärt und unwiderruflich gelöscht sind jegliche und alle CHARTAS der Mitglieder der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), aller Mitglieder und Nutznießer, einschließlich aller Begünstigter, einschließlich jeglicher Körperschaften, die private Geldsysteme besitzen, betreiben, unterstützen, begün-stigen und die sich Rechnungsstellung, Geldeintreibung, Vollstreckungsmaßnahmen bedienen, um SKLAVENSYSTEME zu unterhalten.

 

 

 

Diese ERKLÄRUNG DER FAKTEN, hiermit anerkannt und erneut formuliert, verbleibt unwiderlegt und steht als absolute Wahrheit verankert in Gesetz, Handel und SEIN, öffentlich aufgezeichnet und registriert als universelle Rechtsverordnung, worauf sich die ganze Welt berufen kann.

 

 

 

Dementsprechend wird dem Empfänger, der sich auf hoheitliche Rechte und/oder jedwede andere gesetzliche Bestimmungen beruft, mitgeteilt, dass er nun ausschließlich als Individuum handelt, ohne das Sicherheitsnetz einer angeblichen Körperschaft, in voller persönlicher Haftung für jede seiner Handlungen gemäß Bürgerlichem Recht (Common Law), aufrechterhalten und geschützt durch die öffentliche Ordnung UCC 1-103 und Universelles Recht, das geltende Recht, welches in den UCC- Aktenregistrierungen zugrunde gelegt worden ist (WA DC UCC Ref Doc # 2012113593).

 

 

 

Sollte der Empfänger sich entscheiden, dennoch im Namen einer zwangsvollstreckten Entität aufzutreten und dem Herausgeber jeglichen Schaden, wie oben aufgeführt, zuzufügen, wird der Empfänger in seiner individuellen und uneingeschränkten Kapazität absolut haftbar gemacht. Solche Handlungen haben wie bereits dargestellt für den Empfänger eine rechtmäßige Wiedergutmachungspflicht (siehe Gebührenordnung weiter unten) zur Folge, gemäß den Grundsätzen der Öffentlichen Ordnung UCC 1-305, einschließlich, aber nicht beschränkt auf UCC-Wechselordnung (Pfändung).

 

 

 

Ferner wird der Empfänger ganz besonders auf die Auftragsdeklaration (DECLARATION AND ORDER) vom 9. September 2012 aufmerksam gemacht (UCC Doc # 2012096074), ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch COMMERCIAL BILL UCC Doc. # 2012114586 und TRUE BILL UCC Doc. # 2012114776 und wird aufgefordert, sich ernsthaft und aus Gründen der Identifizierung seiner eigenen Rechtsstellung damit zu befassen und sich zu informieren, insbesondere unter Hinweis auf Punkt 16 dieser Allgemeinen Handelsbedingungen zum eigenen Schutze und dem seiner Kollegen. Der Empfänger ist bezüglich seiner akkumulierenden Haftbarkeit gewarnt, die sich aus Anweisungen, Anordnungen und Konspirationen mit Mitarbeitern, die eine Fortsetzung der Schädigung des Herausgebers zur Folge haben, ergibt. Sollten angewiesene Mitarbeiter dem Herausgeber einen der oben aufgeführten Schäden zufügen, so werden diese wie bereits dargestellt, gesamtschuldnerisch durch das Auftraggeber- Auftragnehmerprinzip haftbar gemacht, Principal Agent Doctrine geschützt durch den Grundsatz der Öffentlichen Ordnung UCC 1-103 (siehe Punkt 8 und 12).

 

 

 

Es liegt nunmehr in der geschäftlichen und moralischen sowie ethischen Verantwortlichkeit des Empfängers, seine Mitarbeiter zu informieren, seine eigene Haftbarkeit sowie jegliche potenzielle zukünftige Haftbarkeit zu untersuchen, die auf seiner wissentlichen, willentlichen, bewussten und selbstbestimmten Entscheidung fußt, dem Herausgeber zu schaden. Diese AHB`s beinhalten bewusst diese abschließende Kulanzmitteilung; denn weder dem Herausgeber noch der Person, in Wirklichkeit aber dem Menschen, an welche diese Kulanzmitteilung gerichtet ist, sollten irgendwelche Bestimmungen dieser AHB`s zum Nachteil gereichen. Diese Kulanzmitteilung bekräftigt die obigen handelsrechtlichen Bestimmungen! Es wird davon ausgegangen, dass die Mitmenschen des Herausgebers im Grunde guten Willens sind und lediglich ihre eigenen emotionalen und wirtschaftlichen Unfreiheiten, Ängste und Zwänge haben, sowie nicht auf dem Kenntnisstand der aktuellen Rechtssituation stehen, da sie von Ihren Prinzipalen, denen es ebenso ergeht, nicht aufgeklärt wurden oder deshalb nicht remonstrieren oder anderweitig Farbe bekennen, weil sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes und ihres Einkommens befürchten müssten. Das Verständnis hierfür endet, wo wirtschaftliche Bedrohung, Zwang und Unrecht beginnt. Mit diesem Passus ist die Originalbekanntmachung der Kulanzmitteilung nachweislich vorgenommen, abgeschlossen und geleistet. Die Kulanzmitteilung wird an den Empfänger als gebührend erteilt betrachtet!

 

Sollte der Empfänger alle seine Handlungen, die dem Herausgeber und den unter Punkt 7 aufgeführten Personenkreis zu Schaden gereichen, unterlassen, werden alle Verfahren gegen sein Vermögen abgewendet werden. Sollte der Empfänger diese Handlungen nicht unterlassen, ist er zur ordnungsgemäßen Widerlegung der DOF WA DC UCC Ref. Doc # 2012127914 aufgefordert, Punkt für Punkt, spezifisch und genau, durch ordnungsgemäß vereidigte Erklärung, unter voller Rechenschaftspflicht und Haftbarkeit, unter Strafe für Eidbruch und geltendem Recht oder jeglichem Recht, sofern es identifiziert ist und mit nasser Tinte unterschrieben. Erfolgt die Widerlegung nicht, wird der Empfänger haftbar, adäquaten Schadensersatz zu leisten.

 

 

 

26. Allgemeines zum Status Quo des Rechtssystems und Verweis auf die höchste Jurisdiktion

 

Der Herausgeber weist zurück die Gültigkeit der (1) Unam Sanctam (1302) durch Papst Bonifatius VII (Kontrolle der Erde und aller Lebewesen durch den Papst), (2) Romanus Pontifex (1455) durch Papst Nikolaus V (das Neugeborene wird von allem Recht auf Eigentum getrennt), (3) Aeterni Regis (1481) durch Papst Sixtus IV (Mensch wird aller Rechte auf seinen Körper beraubt), (4) Anspruch des Vatikans auf die Seele mittels Taufe gemäß Kanonischem Kirchenrecht (Canon 96) und jegliche vermuteten Rechtskonsequenzen aus obigen, auf Selbstermächtigung beruhenden Gesetzen, die ihn seiner gottgegebenen unveräußerlichen Rechte und Besitzansprüche berauben. Besagte Verlautbarungen verfügen über keine rechtmäßige Kapazität, den Herausgeber als Subjekt ihrer Rechtsvermutungen zu beanspruchen. Der Herausgeber ist nicht Partei eines solchen Vertrags und stimmt einem solchen Vertrag nicht zu. Der Herausgeber stimmt nicht einmal zu, er stimmt nicht zweimal zu und er stimmt einem solchen Vertrag nicht dreimal zu. Der Herausgeber ratifiziert die nachfolgende Erklärung:

 

 

 

Seit dem 21. Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst, über Ritus Mandamus und Ritus Probatum; öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004. Hiermit ist alle Rechtsprechung des Römischen Reiches auf der Erde null und nichtig. Alle Cestui Que Vie-Trusts sind seit dem 15. August 2011 über den Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst. (Öffentlicher Eintrag des Dokumentes Nummer 983210-341748-240014) Dies beinhaltet die Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis, und als die „Ewige Krone“ oder „die Krone“ nebst all ihrer Ablegern, die Beendung aller Siedlungsurkunden (settlement certificates), Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bonds und Ansprüche (claims) einschließlich der Autoritäten der Bank for International Settlements [BIS = Zentralbank der Zentralbanken]... . (…the dissolution of the trust and office known as Aeterni Regis, also known as the Eternal Crown or "The Crown" and all derivatives thereof... and terminated all settlement certificates, birth certificates, death certificates, bonds and claims including termination of the authority of the Bank for International Settlements thus ending the system of debtslavery of the world. And full accounting, acknowledgment and surrender of all claims shall be provided within 42 days by the trustees and administrators...)

 

 

 

Der Heilige Stuhl als Grundpfeiler, auf dem das gesamte globale Rechtssystem aufbaut, hat unter Zugrundelegung des Kanonischen Kirchenrechts eine weltweite Treuhand erschaffen, indem die Geburtsurkunde benutzt wird, den Wert der zukünftigen produktiven Energie jedes Individuums zu erbeuten. Je-der Staat, Provinz und Land im Fiat-Schuldgeld-System trägt den Wert seiner Menschen zu dieser Welttreuhand bei, identifiziert durch Sozialversicherungs- und Steuernummern, die von der Vatikanregistrierung verwaltet werden. Richter verwalten das Geburts-Treuhandkonto im Falle von Gerichtsfällen, begünstigen das Gericht und die Banken und handeln als mutmaßliche Begünstigte, da sie den wahren Begünstigten nicht über seine Treuhand aufgeklärt haben. Für den legalen Anschein wurden alle ehemaligen Staatsbürger unbemerkt und unfreiwillig in einen Wohltätigkeitstrust überführt, wo sie seither durch „freiwillige“ Beantragung einer Sozialversicherungsnummer als Trustmitglieder einer fremden Jurisdiktion und Bankenassoziation sowie als „Staatsangestellte“ „unter Vertrag“ stehen und legal ausgeraubt werden können, da sie hierfür privilegiert wurden. Durch den Bankrott in 1933 und die proklamierte Notstandsgesetzgebung, die seither weltweit in Kraft ist, haben die zu Personen umetikettierten Menschen keine Rechte mehr nach dem Prinzip, dass im Krieg alle Rechte ruhen. Weil die Ursache und die Natur eines jeden Verfahrens die Treuhandverwaltung des Kriegs-Bankrotts ist, fehlt es dieser Jurisdiktion an Standing, weil das Heilige Buch, auf dem diese Jurisdiktion errichtet ist, menschengemachte Gesetze verbietet. Der Herausgeber, ein mädchen des Schöpfers, bemüht die Historie des Rechtswesens, um zurückzuweisen und zu widerlegen, dass er Partei oder Subjekt dieser Bankrott-Jurisdiktion ist und wird jegliche Kontroverse mit einem Affidavit der Ungültigerklärung beantworten. Dieser rechtmäßige Prozess wird den rechtmäßigen Beweis antreten und den wahren Grund und die wahre Natur der Kontroverse sowie das mangelnde Standing der Bankrott-Jurisdiktion und seine Schuldnereigenschaft offenlegen.

 

 

 

Papst Franziscus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01. September 2013 ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden herausgegeben und demzufolge die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und „Regierungsbeamten“ aufgehoben. Nicht nur aufgrund der UCC-Registrierungen sondern auch durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr Richter, Anwälte, Banker, Gesetzgeber, Strafverfolgung und alle öffentlichen Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld und Anlagen der wahren Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten. Dieses vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz, das die Goldene Regel als oberste Gewalt anerkennt. Der Herausgeber Susanne-Verena Kuni© ratifiziert und beansprucht die Goldene Regel als einzig gültiges Gesetz in all seinen Rechtsbelangen und erklärt bis zu ihrer Widerlegung die unheilbare Nichtigkeit aller anderen Gesetze; diese Goldene Regel, die der Herausgeber beansprucht und hiermit einbringt, lautet wie folgt:

 

 

 

Alle Menschen sind ausgestattet mit natürlichen, unveräußerlichen Rechten und niemand steht zwischen mir und meinem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“

 

 

 

27. Verifizierung der Gültigkeit dieser AHB`s

 

Also gilt die Goldene Regel alleinig und bis zu ihrer Widerlegung für den Herausgeber, Susanne-Verena: Kuni©, freier und souveräner Mensch, unverschollen, lebend, Inhaber seiner Titel und der Power of Attorney, Holder-in-due-Course, Begünstigter der Trusts, Sicherungsnehmer und Kreditor, originale Hinterlegungsstelle und Wert von Susanne Verena: Kuni, autorisierter Repräsentant von SUSANNE VERENA KUNI©, rechtgültig registriert am 25.07.2012 WA DC UCC Akte No. 2012079290, bekanntgegeben und ratifiziert durch Bekanntmachung der öffentlichen Registrierung, nunc pro tunc, praeterea praeterea, mit dem gottgegebenen Recht auf Nichteinmischung in seine unveräußerlichen Rechte und Besitzansprüche, zum eigenen Schutz und dem der Menschen.

 

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit Gebührenordnung sind die einzig gültige, rechtmäßige Verifizierung, Zertifizierung und Projektion dieser

 

speziellen Verkörperung von Susanne Verena Kuni© und jegliche und alle anderen Repräsentationen, Jurisdiktionen, Aufzeichnungen et altera, die

 

beansprucht wurden, existiert zu haben, sind zurückgewiesen und folglich null, nichtig, ungültig und rechtmäßig aufgehoben, aus triftigem Grund durch

 

Susanne Verena: Kuni als eine Angelegenheit Ewiger, Universeller und Internationaler Aufzeichnung, inklusive der UCC Doc # Nummer 2013032035 und

 

UCC Doc # 2012127914, in Ewigkeit, Aufzeichnung UCC Doc # Nummer 2000043135, alle neu formuliert, ohne Präjudiz, inklusive aller Aufzeichnungen, Verträge, Urkunden und Deklarationen basierend auf der initiierenden Urkunde 1 Registernummer IB-svk-30011961, allesamt hierin eingebracht als ob vollständig niedergelegt, nunc pro tunc, praeterea praeterea.

 

 

 

Mit der Implementierung und Inkraftsetzung dieser AHB`s und aller hierin eingebrachten Aufzeichnungen, Verträgen, Urkunden, inklusive dieser originalen

 

Hinterlegungsstelle und Einlage, kann der Herausgeber Susanne Verena: Kuni© nicht gezwungen werden, unter jeglichem Vertrag oder jeglicher

 

Vereinbarung mitzuwirken, inklusive kommerzieller Vereinbarungen oder Bankrott, inklusive jeglicher und aller Jurisdiktionen und jeglicher und aller

 

unrechtmäßigen Ansprüche gegen den Herausgeber und den Wert des Herausgebers, hiervon, hiermit, hieraus und hierzu, denen der Herausgeber nicht

 

wissentlich, willentlich und freiwillig und unter Offenlegung aller Fakten und negativen Konsequenzen zugestimmt hat; darüberhinaus akzeptiert der

 

Herausgeber nicht und wird nicht die Haftbarkeit oder Rechenschaftspflicht des erzwungenen Vorteils jeglicher und aller nicht enthüllter Verträge und

 

Vereinbarungen, inklusive jeglicher und aller kommerziellen Vereinbarungen oder Bankrott akzeptieren, nunc pro tunc, praeterea praeterea.

 

Mit dieser AHB verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Rechnungen anhand vorheriger AHB’s und Kulanzmitteilungen bleiben dennoch gültig.

 

Der Herausgeber Stand für die Gültigkeit dieser AHB`s vom zwölften Tag des Monats März im Jahr zweitausendundneunzehn

 

 

 

Abschließende Bestimmungen: Weder die Handlungen noch die Unterlassungen des Herausgebers dürfen als Außerkraftsetzung oder Verzichtserklärung jeglicher Bestimmungen dieser AHB`s gewertet werden. Weder Verzug noch Unterlassung auf Seiten des Herausgebers darf in Ausübung jeglichen Rechts als Verzicht auf ein solches Recht gewertet werden, noch darf es gewertet werden als ein Verzicht auf jegliche anderen Rechte. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser AHB`s durch den Herausgeber präjudiziert weder noch konstituiert es einen Verzicht auf diese Bestimmung, noch beeinträchtigt es das Recht des Herausgebers, strikte Einhaltung dieser Bestimmung und jegliche andere Bestimmung dieser AHB`s einzufordern. Weder vorheriger Verzicht durch den Herausgeber noch jeglicher Verlauf des Handels zwischen dem Herausgeber und dem Empfänger dürfen einen Verzicht eines jeglichen Rechts des Herausgebers noch einen Verzicht auf irgendeine Verpflichtung des Empfängers hinsichtlich jeglicher zukünftigen Transaktion konstituieren. Wann auch immer die Zustimmung des Herausgebers in diesen AHG`s erforderlich ist, darf aus der Gewährung dieser Zustimmung unter keinen Umständen konstruiert werden, dass dadurch eine fortlaufende stillschweigende Zustimmung für nachfolgende Umstände etabliert wird. Diese AHB`s sind nicht entlastungsfähig in Bankrott-Jurisdiktionen und über Bankrott-Gerichte. Alle Rechte und Rechtsmittel des Herausgebers, wie sie durch diese AHB`s und alle damit verbundenen Dokumente und durch jegliche anderen Schriftsätze bewiesen sind, sind kumulativ und dürfen einzeln oder konkurrierend in Anwendung gebracht werden. Die Ausschöpfung eines Rechtsmittels durch den Herausgeber schließt nicht die Ausschöpfung irgend eines anderen Rechtsmittels aus und die Erzeugung von Kosten sowie die Unternehmung, eine Leistungspflicht des Empfängers nach diesen AHB`s durchzusetzen, -nachdem der Empfänger versagt hat, die Leistung zu erbringen-, beeinträchtigt nicht das Recht des Herausgeber, den Verzug zu erklären und hierfür seine Rechtsmittel auszuschöpfen. Der Herausgeber besitzt alle Rechte und Rechtsmittel eines besicherten Gläubigers nach Uniform Commercial Code, wie auch immer dieser durch Übereinkunft der Parteien verändert wurde. Ergänzend besitzt der Herausgeber alle Rechte und Rechtsmittel der gültigen Gesetze und sämtlicher Bestimmungen seiner privaten, öffentlich aufgezeichneten Urkunden und Dokumente und darf diese zur Anwendung bringen und ausschöpfen.

 

 

 

ALLE RECHTE VORBEHALTEN - OHNE EINSCHRÄNKUNG - OHNE PRÄJUDIZ

 

 

 

 

 

Gebührenordnung

 

 

 

Tarif in Gramm-Gold (Goldtafeln 50x1, 999,9)

 

der Kursstellung Euro/Goldbarren vom Tag des Standes dieser AGBs.
Es gilt: 40,929 Euro repräsentieren ein Gramm Gold.
Fakturiert wird jeweils zum zukünftigen TagesKurs des Tages der Rechnungstellung.

 

 

 

Grundlegendes:

 

 

 

Beispiel 1: Für die Mißachtung oder Weigerung, den Herausgeber als lebend erklärten Mensch MPSusanne Verena: K u n i (susanne verena: k u n i zu benennen und wie festgelegt zu adressieren und auf der Bezeichnung des LEGALEN NAMENS „SUSANNE VERENA KUNI“ bzw. auf eine fingierte Meldeoblikation „Frau Susanne Kuni“, deren nachgewiesene Bundesstaatenangehörigkeit als natürliche Person im Großherzogtum Baden nachgewiesen wurde = Exterritorialität = entnazifiziert, zu bestehen (Artikel A-4, Personenstandsfälschung) gelten pro Einzelfall folgende Gebühren:

 


Je Kaufmann, Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfe: 2.476 g Gold 999,9 [entspricht zum Kurs des Inkrafttretens dieser Gebührenordnung € 101.396,99

 

Beispiel 2: Für den Zeitaufwand, den der Herausgeber betreiben muß, um ungerechtfertigte Ansprüche zu bearbeiten und abzuwehren, ist der nachfolgende Stundenverrechnungssatz verbindlich. Ansprüche gelten ab dem Zeitpunkt als ungerechtfertigt, an dem zum Fristablauf nicht nachgewiesen werden konnte, daß ein mit nasser Tinte unterzeichneter Handelsvertrag mit dem Herausgeber existiert . Hierdurch wird sämtlicher Aufwand ab dem ersten Kontakt in betreffender Angelegenheit rückwirkend in die Schadensersatzforderung mit einbezogen. (Artikel A-5 + A-5a + A-13 + B10)

Gegenseitige, rechtmäßige Ansprüche aus Handelsverträgen sind grundsätzlich zu verrechnen.

 


Es steht dem Herausgeber frei, die nachfolgenden Gebührensätze je nach Ermessen mit einem geringeren Betrag als den Pauschalsätzen anzusetzen.

 

Artikel

Beschreibung

Tarif in Gold pro Gramm
(aus 50 g Gold-Tafel, 50x1g, 999,9)

Zusatz

A-1

Androhung von Zwangsmaßnahmen

6.109,0

je Einzelfall

A-2

Umsetzung Zwangsmaßnahmen

8.478,0

je Einzelfall

A-3

Annahme von Leistungen jeglicher Art

1.594,0

je Einzelfall zuzüglich 100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens

A-4

Personenstandsfälschung

2.476,0

je Einzelfall

A-5

Unverlangt zugeschickte Schreiben, wie Angebote, so genannte Bescheide, Beschlüsse u.ä.m.

729,0

je Einzelfall

A-5a

Stundenverrechnungssatz

3,0

je Stunde

A-5b

Zurückweisung als „Widerspruch“ umdeuten

1.594,0

je Einzelfall

A-6

Unwirksame „Inlandszustellung"

729,0

je Einzelfall

A-7

Überwachung jeglicher Art

6.104,0

je Einzelfall

A-8

Unverlangte Besuche des Erfüllungsgehilfen und/oder seiner Helfer, gleichgültig ob mit oder ohne Anmeldung

729,0

je Einzelfall pro Person

A-8a

Zusatz zu A-8 falls der/die vorstehenden Besucher bewaffnet sind.

1.221,0

je Einzelfall pro Person

A-9

Handgreiflichkeiten und/oder Übergriffe aller Art von Seite des Kaufmanns, seiner Erfüllungsgehilfen und deren Helfern.

6.104,0

je Einzelfall

A-10

Entführung, Menschenraub, Verbringung des Leistenden gegen seinen Willen an unerwünschte Orte.

36.456,0

je Einzelfall

A-11

Rufschädigung durch Pfändung

729,0

je Einzelfall

A-12

Erzwingungshaft und/oder Beugehaft

12.208,0

pro vollen oder angefangenen Tag

A-13

Jede Form der Entehrung (vgl. Punkt 17 der AGB‘s

3.730,0

je Einzelfall

A-14

Verschlechterung Kreditwürdigkeit, z.B. durch Schufa-Einträge etc.

1.950,0

je Einzelfall

A-15

Folgeschäden wegen fällig gestellter Kredite, deren Abbuchung der Kreditraten wegen Pfändung der Konten nicht möglich war/ist, z.B. bei Hypotheken und a.m.

6.104,0

je Einzelfall zuzüglich 100% der Gesamt-Forderung bzw. des entstandenen Schadens

A-16

Schadenersatz für entwendete Gegenstände und Sachen, Geräte, Computerprogramme und wiederhergestellte Dateien bei Wiederbeschaffung („Beschlagnahmung“, „Sicherstellung“) bei Wiederbeschaffung bzw. Neuerstellung.

2.476,0

je Einzelfall zuzüglich 100 % des Neuwertes

A-17

Hausverbot / Kontaktverbot ignorieren

1.950,0

je Einzelfall

A-18

Haustier verletzen

4.748,0

je Einzelfall

A-19

Haustier töten bzw. Verletzung zufügen, die zum Tode führt

8.478,0

je Einzelfall

A-20

Vorenthalten von Renditen aus Geschäften auf den Namen der PERSON

6.104,0

je Einzelfall, je Aktenzeichen

A-21

IRS-Anmeldungen versäumen und hierdurch den Herausgeber dem Verdacht auf Mitwirkung von Steuerbetrügereien aussetzen

6.104,0

je Einzelfall, je Aktenzeichen

A-22

IRS-Anmeldformulare von Geschäften mit dem Namen der PERSON des Herausgebers nicht an den Herausgeber weiterleiten

6.104,0

je Einzelfall, je Aktenzeichen

B-1

Behinderung des freien Weges bzw. der freien Fahrt

4.748,0

je Einzelfall

B-3

Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift

10.004,0

je Einzelfall

B-4

Mißachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnden Personen

4.748,0

je Einzelfall pro Person

B-5

Mißachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht

10.004,0

je Einzelfall pro Person

B-8

Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.

4.748,0

je Einzelfall

B-9

Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung

11.361,0

je Einzelfall

B-10

Nötigen/Erpressen zur unfreiwillig Dienstbarkeit

237,0

je Einzelfall zuzüglich Stunden-Verrechnungssatz

B-11

Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid (Affidavit) die durch den Herausgeber präsentiert wurden.

3.252,0

je Einzelfall

B-12

Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen

3.252,0

je Einzelfall

B-13

Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel

1.004,0

je Einzelfall

B-14

Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung (auch Entnahme von Blut und Gewebe)

4.782,0

je Einzelfall

B-15

Zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oral, subkutan, intravenös, rektal, durch Auftragung auf die Haut, Inhalation oder durch Bestrahlung, Auch der Versuch bzw. die Androhung.

4.782,0

je Einzelfall

B-16

Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen

4.782,0

je Einzelfall

B-17

Diskriminierung oder Rassismus, Rufschädigung

4.782,0

je Einzelfall

B-18

Politische Verfolgung

4.782,0

je Einzelfall

B-19

Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).

4.782,0

je Einzelfall zuzüglich 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung,

B-20

Verträgen zu Lasten Dritter gegen den Herausgeber

4.782,0

je Einzelfall, je Aktenzeichen

B-21

Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.

6.250,0

je zitiertes Gesetz

B-22

Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.

6.250,0

je Einzelfall

B-23

Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zustande gekommener Gesetze.

6.250,0

je Einzelfall

B-24

Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben.

2.272,0

je Einzelfall

B-25

Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers

6.250,0

je Einzelfall

B-26

Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).

1.119,0

je Einzelfall

B-27

Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers

2.272,0

zuzüglich Schadenersatz, je Einzelfall

B-28

Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.

1.119,0

zuzüglich Schadenersatz, je Einzelfall

B-29

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug, Flugzeug oder Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

1.119,0

je Einzelfall pro Person

B-32

Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

1.119,0

je Einzelfall pro Person

B-33

Eindringen auf das Territorium des Herausgebers und/oder Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

3.391,0

je Einzelfall pro Person

B-34

Installation von Überwachungstechnik und SMART-Technologie gegen den Willen des Herausgebers und / oder ohne dessen Wissen in dessen Fahrzeug, Territorium, Wohnung oder Arbeitsstätte

6.250,0

je Einzelfall

B-34

Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung

5.765,0

je Einzelfall pro Person

B-35

Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber

8.478,0

je Einzelfall pro Person

B-36

Verhaftung

5.765,0

je Einzelfall

B-37

Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug

119,0

pro Stunde zuzüglich Schadenersatz

B-38

Transfer der Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen - auch der Versuch

5.765,0

je Einzelfall

B-39

Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu

57.651,0

je Einzelfall

B-40

Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder.

22.890,0

pro Kind

B-41

Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder

114.624,0

pro Kind

 

 

ALLE RECHTE VORBEHALTEN OHNE EINSCHRÄNKUNG

 

without prejudice UCC Doc #1-308 und UCC Doc # 1-103 und UCC Doc # 2000043135

 

Ohne Präjudiz, suae potestate esse,

 

by MPSusanne Verena : K u n i

 

für SUSANNE VERENA KUNI

 



Diese Seite wurde mit Jimdo erstellt!

Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.