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Alliierte Besatzung

BRD-NGO - RuStaG 1913 - Heike : Werding - Treuhand - Reichsbürger

wirtschaftsFusion BRd mit DDR

ab Minute 9 erklärt uns Uwe minutiös, wie die juristischen Fakten zur Wiedervereinigung sind

Am 24.03.2019 veröffentlicht

Was war also damals der wirkliche Grund für die Grenzöffnung gewesen?

Der Fall HERRHAUSEN Herrhausen stieg mit der Deutschen Bank ins internationale Bankgeschäft ein,strebte eine Entschuldung der 3. Welt an + wurde für die Finanz- und Machtelite auch aus anderen Gründen zunehmend auffällig. Das Buch: "Das RAF-Phantom" von Gerhard Wisnewski beschreibt den tatsächlichen Attentatsverlauf recht gut. http://www.gerhard-wisnewski.de/Buch/...


einigungsvertrag nichtig

BvR 1341/90 vom 24. April 1991

Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD

 

Veröffentlicht am 26. April 2019 von Sich.-Ing.J.Hensel

 

Wer sich fragt, weshalb das Grundgesetz von den politischen Parteien ständig ausgehöhlt wird, Grundrechte und Freiheiten permanent – bei Missachtung des Zitiergebotes (Art. 19 (1) S. 2 GG) entzogen werden, es keine politisch unababhängigen Richter mehr gibt oder die Grundrechtebindung des Staates gem. Art. 1 (3) GG faktisch eliminiert wurde, der sollte sich auch die Frage nach dem Bestand des Grundgesetzes stellen und sich nicht einer Fassadendemokratie hingeben, die Recht, Ordnung und Gesetz nur vortäuscht.

 

Denn die Löschung des Art. 23 GG a.F. hatte m.E. eine planmäßige „Übernahme“ der BRD durch die DDR zur Folge. – Jedenfalls wurde die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben, da es einen Beitritt der DDR zur BRD – dejure – nicht gab.

 

Ob in diesem Zusammenhang Hochverrat vorliegt, wäre ebenfalls eine Frage, die man stellen könnte. – Fakten:

 

  • Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erfolgte der (angebliche) Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes resp. zum s.g. „Beitrittsartikel“ 23 GG a.F..

  • Die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. erfolgte jedoch schon durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885); also vor dem „Beitritt“ der DDR zur BRD.

  • Ein Beitritt der DDR zur BRD fand dejure somit nicht statt.

  • Die Wiedervereinigung fand dejure somit nicht statt.

  • Die Aufhebung der DDR-Verfassung durch Beitritt zum Artikel 23 GG a.F. fand dejure somit ebenfalls nicht statt.

  • Die DDR-Verfassung hat somit nach wie vor Bestand.

 

Quelle: Chronik der Wende Herausgegeben vom Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB

 

Der Treuhandbetrug der BRD-Verwaltung kann nur über die Alliierten geheilt werden, dazu müssen die Deutschen auf der politischen Bühne sichtbar werden. Als Deutsche mit der bestätigten Staatsangehörigkeit nach RuStaG im Stand 1913 sind sie durch das Völkerrecht, als Rechtsträger des Deutschen Reichs, handlungs- und beschlussfähig......

 

Artikel 23 Grundgesetz

Art. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautete seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

 

 

Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes nach Artikel 23 war ein möglicher Weg zur staatlichen Einheit Deutschlands. Eine zweite Möglichkeit wurde durch Artikel 146 des Grundgesetzes eröffnet: die Ausarbeitung einer neuen, gemeinsamen Verfassung. Die Entscheidung für den Beitritt und gegen die staatliche Neukonstituierung fiel im Prinzip schon mit den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990. Die Mehrheit der DDR-Bürgerinnen und -Bürger wählte die Parteien, die den Beitritt nach Artikel 23 favorisierten. Entsprechend beschloss die Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.

 

 

 

 

 

 

 

Bundestag

 

Zu diesem Begriff in Verbindung stehende Seiten:

 

Am 3. Oktober 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland von Außenminister Hans-Dietrich Gentscher bei der UNO abgemeldet und es wurde statt dessen der NAME Deutschland -"Germany" bzw. "BUND" eingetragen und mit dem Zusatz: "Non-governmental organization" versehen. Laut Auskunft der United Nations UN ist der "BUND", ein Firmenkonsortium, das nach Angaben von D&B auch den Namen Bundesrepublik Deutschland bzw. Germany führt und als s.g. NGO registriert ist:

Am 05.02.2019 veröffentlicht

Video oben: Min. 22:30 überall in der BRD-JUSTIZ kommt der

Hinweis auf nichtamtlich - weitere Infos auf JUSTIZ

 

Urteil Bundesverfassungsgericht:

Der Einigungsvertrag ist nichtig

 

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

 

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

 

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

 

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

 

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

 

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

 

Welche Folgen ergeben sich daraus?

 

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger

  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)

  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

 

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!

 

Weitere Artikel:

 

Grundgesetz: Artikel 133 – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

 

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BRD – erwischt!

 

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Nach ZDF, jetzt 3sat: Totale Überwachung der Alliierten – BRD ist nicht souverän!

 

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Massenmedien – taz.de: Nazigesetze, die bis heute gelten – Wo Adolf noch regiert (Videos)

 

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13. September 2013 – Tag der Befreiung (Videos)

 

Reportage: NWO – Kriegsgebiet Braunkohletagebau (Video)

 

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