Parteien-Wahl ist freiwillige Entmündigung!

Es geht nicht darum, dass mit der Versenkung der Stimme in der Urne das eigene Wunschdenken verwirklicht wird, sondern darum, dass die Sieger nach Lust und Laune der Lobbyisten über die Personen HERRSCHEN dürfen.

Bitte bedenke, dass alle Parteien gemäß § 37 PartG i.V.m. § 54 BGB private NICHTHAFTENDE und nichtrechtsfähige Vereine sind.
Und die Strafbarkeit haben diese sich selber per § 129 StGB vorsätzlich ausgeklammert…
Den eigenen Willen an solche fiktive perfekte Straftatinstitutionen abzugeben, wird als Zeichen der völligen Unmündigkeit und der Unterwerfung als Sache angesehen.
(Die „EU“ ist nicht mit dem geografischen und von Menschen bewohnten Gebiet namens „EUROPA“ gleichzusetzen)
Mit der alle 5 Jahre stattfindenen EU-Verbands-Wahl legitimiert der Mensch absolute Unterwürfigkeit unter einen Verband nichtrechtsfähiger Vereine.

Das Ende der Parteien:       Deutschland vor wunderbarem Neubeginn

siehe auch die Seite Kaiserreich


gelebtes demokratie-mis-verständnis

Hier eine Kostprobe, wie die Company DIE GRÜNEN ihr Hausrecht ausübt, sobald jemand seine eigenen Erfahrungen vorträgt, die gegen die politische ZENSUR verstößt ... wie armselig - so reagiert nur jemand, der sich aufgrund fehlender Argumentation nicht verteidigen kann!

Mai 2019: Die Zukunft Syriens. Perspektiven eines zerstörten Landes.“

(Veranstaltung: Bündnis 90/Die Grünen - Bundestagsfraktion).

Ein Deutsch-Syrer berichtet über falsche Berichterstattung. Ihm wird das Mikro abgeschaltet

Am 21.05.2019 veröffentlicht

Alle 4 Jahre wählt die natürliche Person, wer seine Lebensenergie im Auftrag der Lobbyisten verplempern darf.

Eine verfassungskriminelle „Personalunion“ ermöglicht eine „Doppelagentenfunktion“ der Abgeordneten, die bereits durch den Verstoß gegen Artikel 21 GG von den Lobbyisten in die Listen gebracht werden.

Begründung:
Die private Zustimmung durch Anerkennung eines durch Bundesverfassungsgericht-Urteil BvE 9/11 bestätigten, verfassungskriminellen Wahlgesetzes,die zur Entmündigung zu Gunsten privater nichtrechtsfähiger Vereine (Parteien) führt, die sich dann unter Hoheitszeichenmissbrauch sog. Gesetze ausdenken und mit Staatsgewalt erzwingen, ist nichtig.
Die nichtrechtsfähigen Vereine, die im Auftrag von Konzernen und Banken arbeiten, buchen sich in krimineller Weise die Substanz der Menschen in Eigenkapital-Buchungssätze.
Der Mensch wird damit zur Erfüllung von fingierten Buchungsschulden mit der fingierten Person „verhaftet“ um eine Fremdunterwerfung zu erdulden, deren Regeln durch Lobby-Profitinteressen bestimmt werden.
Dieser Tatbestand erfüllt VStGB § 7 und verstößt gegen AEMR Artikel 4, sowie EMRK Artikel 4, die als ranghöchste Rechtsnormen durch Artikel 25 Grundgesetz als Bundesrecht gelten.
Die organisierte Übernahme per Doppelagenten-Rolle wurde ohne vollständige Belehrung über die Rechtverluste getan, daher ist die Nichtigkeit wegen Betrug von Beginn an gegeben.
BGB § 119 – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
BGB § 123 – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
Rechtsschein erzeugt den Anschein von öffentlicher Grundrechtverpflichtung,aber wenn es darauf ankommt wird es gebeugt, ignoriert, geleugnet, durchbrochen und NIEMAND zeichnet sich verantwortlich wegen § 37 PartG und § 54 BGB.
Rechtsschein ist der äußerliche Anschein des Bestehens eines Rechts.
Der Rechtsschein ist kein Recht und gewährt von daher auch kein Recht.
Ausnahmsweise schützt aber das Recht eine an den Schein glaubende (gutgläubige) Person in ihrem Vertrauen auf den Schein.
Ein Rechtsschein wird geschaffen, wenn rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit auseinanderfallen und jemand berechtigt darauf vertraut,
dass eine bestimmte – tatsächlich nicht vorhandene – Rechtslage vorliegt.
Dann wird der Rechtsschein zur Rechtswirklichkeit (positive Vertrauensentsprechung).
Im öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland spielt der Begriff des Rechtsscheins eine große Rolle,da die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz);sie darf also in der Regel ihr Handeln nicht bloß auf einen Anschein stützen, sondern ist zur Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet (siehe aber: Anscheinsgefahr).
Dies tut sie aber durch private feindliche Übernahme von Parteien nur in den Fällen, wo durch die Entscheidung der Wahlgesetzbetrug nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Sie begeht jedoch jegliches Unrecht – auch vollkommen verfassungswidrig (gegen GG Artikel 1, 19, 20, 25, 33, 34, 79) und StGB § 81 und § 92),wenn die Gefahr besteht, dass die fehlende öffentlich übertragene Rechtsbevollmächtigungskette auffliegt.
Die Probleme des Vertrauens auf bestimmte Umstände werden üblicherweise unter dem Begriff des Vertrauensschutzes behandelt.
Gemeint ist hier stets das Vertrauen des Bürgers auf das Bestehen einer bestimmten Rechtsposition.
Die Verwaltung selbst kann sich nicht auf einen Vertrauensschutz zu Lasten des Bürgers berufen.
So kann zum Beispiel der „Rechtsschein eines Verwaltungsakts“ bestehen, wenn behördliches Handeln eigentlich keinen Verwaltungsakt darstellt,es jedoch so aussieht, als ob ein Verwaltungsakt erlassen werden sollte (z. B. ein Schreiben wird ausdrücklich als Verwaltungsakt bezeichnet).
Dann sind die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben wie bei einem Verwaltungsakt.
In engen Grenzen hat die deutsche Rechtsprechung auch anerkannt, dass nichtige Gesetze einen Rechtsschein erzeugen können,auf den sich ein Vertrauen des Bürgers gründen kann.
Verfassungswidrige Gesetze oder verfassungswidrige Wahlen können keinen Vertrauensschutz erhalten – aus Unrecht wächst kein Recht!
BGB§ 54 – Bürgerliches Gesetzbuch (regelt Privatrecht)

Nicht rechtsfähige Vereine

Satz 1: Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.

Satz 2: Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

PartG§ 37 – Gesetz über die politischen Parteien (regelt privates Parteienrecht)

Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

§ 37 Parteiengesetz - keine haftung

jedes parteimitglied ist in privathaftung

 

Illegale Spenden an die CDU: Der Geheimagent und der dubiose millionenschwere Fonds in Panama

 

Die rheinland-pfälzische CDU klagt gegen die Bundestagsverwaltung. Es geht um verdeckte Spenden von einer Briefkastenfirma eines Geheimagenten in Panama. Dieser gibt an, das Geld komme aus einem millionenschweren Fonds eines Geheimbunds westlicher Geheimdienste.

 

Die CDU ist nicht die einzige Partei im Bundestag, die dem Vorwurf illegaler Parteispenden und damit der verdeckten Wahlbeeinflussung ausgesetzt ist. Doch könnten Protagonisten und Verwicklungen dieser Geschichte einem für die Verhältnisse der Bundesrepublik etwas überdrehten Roman entnommen sein, wenn nicht die Realität möglicherweise interessantere Handlungen bereithielte: ein Geheimagent mit mannigfaltigen Identitäten, verwickelt in einen für die Behörden zu komplizierten Prozess wegen Steuerhinterziehung, der über viele Jahre anonym oder über Briefkastenfirmen hohe Summen aus einem Fonds eines Geheimbunds westlicher Geheimdienste an die CDU gespendet haben soll. Die Justiz zumindest scheint herausgefordert, während Transparenzbefürworter Alarm schlagen. 

Eine Anwaltsfirma im thüringischen Eisenach soll den rheinland-pfälzischen Christdemokraten über mehrere Jahre Spenden zukommen lassen haben – die aber eigentlich aus einer Briefkastenfirma des Top-Geheimagenten der Bonner Republik Werner Mauss in Panama stammen. Der wiederum gibt an, das Geld komme aus einem millionenschweren Fonds, der von "einem Geheimbund westlicher Geheimdienste".

Mauss, der eine Reihe von Tarnidentitäten unterhielt, beschäftigte deutsche Behörden mehrfach, und erst zu Beginn dieses Jahres wurde ein Prozess gegen ihn wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vom BGH eingestellt.

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Laut einer Chronologie des SWR über die Mauss-Affäre gingen bereits im Jahr 1999 erste Spenden von unbekannten Absendern auf dem Konto des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell ein. Ab 2004 flossen diese dann über die Eisenacher Kanzlei von Birgit Varwig und Franz-Otto Hansen, mit der Mauss viele Jahre zusammengearbeitet hat. Da die Summen jeweils unter 10.000 Euro lagen, veröffentlichte der CDU-Kreisverband Cochem-Zell sie nicht.

Nach Ansicht der Organisation LobbyControl gefährden solche Vorgänge die Demokratie wegen der Einflussnahme auf die Politik, zudem verstoßen sie gegen deutsche Gesetze. Denn laut Parteiengesetz dürfen Parteien bis zu einem gewissen Maße Gelder von Deutschen im Ausland erhalten, allerdings nicht über Mittelleute, anonyme Spenden von mehr als 500 Euro sind untersagt. 

Außerdem sei aufgrund der Nutzung eines Tarnnamens von Mauss, Richard Nelson, nicht gewährleistet, dass die Öffentlichkeit erfährt, woher die Spenden stammen, doch genau das sei ebenfalls gesetzlich vorgegeben.

Tausende Demonstranten bei einer Gewerkschafts-Aktion gegen Lobbyismus am Tag der Arbeit, München, 1.5.2019

Die CDU habe sich strafbar gemacht durch die Annahme der Spenden aus der Eisenacher Kanzlei in Höhe von rund 135.000 Euro aufgrund der aus einigen Überweisungsträgern ersichtlichen Quelle in Panama, sogar das Stichwort "Nolilane", der Name einer Briefkastenfirma von Werner Mauss, alias Richard Nelson, Claus Möllner oder Dieter Koch, tauchte teilweise auf. So seien auch die Rechenschaftsberichte der Bundes-CDU über Jahre falsch gewesen.

Davon abgesehen betont LobbyControl, dass es die Aufgabe von Politikern ist, Geheimdienste und Agenten zu kontrollieren, statt sich von ihnen finanzieren zu lassen und damit ebendiese Kontrollfunktion möglicherweise einzubüßen.

So war denn auch der Spendenbegünstigte der Geldstransfers der CDU-Kreisverband Cochem und dessen Bundestagsabgeordneter Peter Bleser – in dessen Wahlkreis Mauss sein Anwesen hielt. Bleser, seit 2011 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und lange Jahre Schatzmeister der Landes-CDU, half wiederum dem Geheimagenten Werner Mauss, als dieser vom BKA Dokumente mit Tarnnamen Nelson für sich und seine Familie beantragte. Ein Sohn von Mauss soll laut BKA ein Praktikum beim Abgeordneten Bleser im Bundestag absolviert haben. Zudem soll der Cochemer CDU-Landrat Manfred Schnur Mauss sowohl zu Waffenscheinen als auch mehreren Baugenehmigungen verholfen haben.

Nach ersten Berichten im Jahr 2016 über die verdeckten Spenden im Jahr 2016 in der Süddeutschen Zeitung behauptete der CDU-Bundestagsabgeordnete Bleser, die Spenden stammten von Anwalt Hansen. "Jede andere Unterstellung wäre unanständig."

Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft, die Landes-CDU musste im Jahr 2017 die Spenden an den Bundestag zurückzahlen, dazu eine Strafe in Höhe von 112.000 Euro. Der Bundestag entzog Bleser die Immunität, und die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelte gegen ihn wegen Verdachts auf Untreue und den Verstoß gegen das Parteiengesetz, außerdem werden die CDU-Parteizentrale in Berlin und die CDU-Landesgeschäftsstelle in Mainz durchsucht.

Unterstützung von CDU- und Landeskollegin Klöckner

Doch zu Beginn dieses Jahres reichte die CDU Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundestagsverwaltung ein: Die CDU verlangt "die Rückzahlung sämtlicher Spenden und Sanktionszahlungen".

Dem CDU-Landesverband Cochem-Zell ist zwischenzeitlch ein Argument eingefallen, das den Schutz des Geheimagenten vor den der Demokratie stellt: Aufgrund seiner "jahrzehntelangen Tätigkeit für Sicherheitsbehörden des Bundes" seien dem ehemaligen Agenten "Schutzmaßnahmen" gewährt worden. Genau dies hatte die Bundestagsverwaltung aber sogar berücksichtigt und der CDU eine von Mauss unter seinem Tarnnamen Nelson gezahlte Spende in Höhe von 13.000 Euro zurückgezahlt.

Julia Klöckner, seit 2010 CDU-Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz, die vor ihrem Amt als Bundesministerin für Landwirtschaft bereits seit 2009 Staatssekretärin im BME war, in dem auch Partei- und Landesverbandskollege Bleser einige Jahre als Landwirtschaftsstaatssekretär tätig war, versprach nach Bekanntwerden der Affäre im Jahr 2016 noch "rückhaltlose Aufklärung".

Doch während ein endgültiges Urteil in der Spendenaffäre nicht vor Oktober dieses Jahres gesprochen wird, fordert die rheinland-pfälzische CDU auch die über die Anwaltskanzlei an sie geschleusten Gelder von der Bundestagsverwaltung zurück.

Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Verurteilung Mauss' wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgehoben. In den Jahren 2016 und 2017 musste sich der Agentvor einer der Bochumer Wirtschaftskammern verantworten. Mit seinen Tarnidentitäten habe der ehemalige Privatdetektiv über Stiftungen, Nummernkonten und Lebensversicherungen erhebliche Zinsgewinne erwirtschaftet und diese nicht versteuert, Schadenssumme: gut 13 Millionen Euro. Vom Landgericht Bochum wurde Mauss zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Doch der Prozess muss komplett neu aufgerollt werden, da laut Bundesgerichtshof (BGH) viele Widersprüche blieben.

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