keine deutsche "Staatsräson" . . . sondern
Derzeit erscheint eine Biografie über Kanzlerin Angela Merkel nach der anderen. Das neueste Buch legt nahe, dass die heutige
Bundeskanzlerin, die in der DDR aufwuchs, Funktionärin und Propagandistin war. Eindeutige Beweise bleiben die Autoren jedoch schuldig. Doch wie lebte Angela Merkel, die Pastorentochter und gut
Russisch sprechende Wissenschaftlerin, wirklich zu Zeiten der DDR?
http://www.anonymousnews.ru – Welche Funktion hatte Angela Merkel in der DDR wirklich inne? Das folgende Video zeigt die frühere FDJ-Funktionärin Angela Merkel geb.
Kasner in ausgelassener Stimmung mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrats Egon Krenz, dem Mitglied des Politbüros des ZK der SED
für Sicherheitsfragen und zweiten Mann nach Erich Honnecker, dem Mitglied des Politbüros des ZK der SED Günter Schabowski und dem Ersten Sekretär des Zentralrats der FDJ und Mitglied des ZK der
SED Eberhard Aurich, auf der Tribüne, am Samstag, den 20. Juni 1987: Begeisterter FDJ-Treff auf dem Rosa Luxemburg-Platz, titelt das Neue Deutschland, am 22. Juni 1987.
Der Ex-Polizist Tim K. aus Nordrhein Westfalen hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt, warum sie für ihn eigentlich keine echte Kanzlerin ist und ihr
die Zerstörung Deutschlands und Europas vorgeworfen. „Sie zerstören weiter mit Hochdruck Europa und ich schreibe weiterhin mit Nachdruck öffentliche Briefe an Sie“, beginnt der Brief und knüpft
somit an ein früheres Schreiben vom Mai dieses Jahres an.
www.anonymousnews.ru/2016/08/30/polizist-schreibt-offenen-brief-an-merkel-sie-sind-fuer-all-das-verantwortlich/
Mutiger Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen des Tatverdachtes Völkermord
Die Strafanzeige im Wortlaut:
********************
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Öffnung der deutschen Grenzen seit 2015 und wegen aller sonstigen Tatbeiträge, die in der Folgezeit der Aufrechterhaltung der dadurch gedient haben,
Strafanzeige
gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel
sowie gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes, die sich an der Umsetzung / Ausführung dieser Anordnungen der Bundeskanzlerin
Dr. A. D. Merkel mitgewirkt haben wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB
Begründung zum Strafantrag:
Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 waren,
durch die eine regelrechte Völkerwanderung nach Deutschland und in andere EU-Länder ausgelöst worden ist.
Waren die massenhaften „Einreisegestattung“ ab Ende August/Anfang September 2018 wirklich ein Akt der „Humanität“, oder wurden mit der vorübergehenden Suspendierung jedes wirksamen Grenzschutzes
in Wahrheit Ziele verfolgt, die auf eine Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB schließen lassen?
Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.
Mein Mitgefühl gehört allen Menschen, die durch Kriegswirren und die dadurch ausgelöste Not zum Verlassen ihrer Heimat bestimmt worden sind, wobei dieses Mitgefühl sich natürlich nicht auf die
Terroristen und Kriminellen erstreckt, die ihren Flüchtlingsstatus bloß für kriminelle Machenschaften und/oder zur Flucht vor Strafverfolgung in einem Drittstaat benutzen wollen.
Ich möchte schlicht einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land dafür zu sensibilisieren, in welchem Kontext die großen Flüchtlingswellen, die seit Jahren über Europa und insbesondere
auch über Deutschland hereinbrechen, offensichtlich zu würdigen sind.
Dieses Recht ergibt sich aus dem Umstand, dass ich in diesem Land geboren bin und Deutscher bin, sowie aus meiner Überzeugung, dass die Auslösung dieser Flüchtlingsströme letztlich nur eine
bestimmte Form der modernen Kriegsführung darstellt, die bloß der Verwirklichung geopolitischer Ziele dient und den Frieden in Europa, dem Nahen Osten und letztlich auch in der ganzen Welt
nachhaltig gefährdet.
Wenn es Interessengruppen gibt, die aus politischem Kalkül heraus die Ursachen für diese Flüchtlingswellen geschaffen haben, dann ist es höchste Zeit, diese Gruppen zu demaskieren und vor Gericht
zu stellen.
Ich möchte einleitend in Erinnerung rufen, dass § 6 VStGB folgenden Wortlaut hat (Zitat):
- Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ein Mitglied der Gruppe tötet,
- einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
-
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
- Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
- ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
In dem Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ von Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. vom 8.1.2016, für
jedermann kostenlos abrufbar unter dem Link
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
wurde die bereits u.a. festgestellt (Zitat):
- „Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art.
1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch
weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde
die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und
handlungsfähigen Staaten abhängt.“ (ebenda, Seite 118)
sowie (Zitat):
XII. Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren) bewältigt werden, muss der
Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die Kontrolle
über Elemente der Staatlichkeit im Sinne des Identitätsvorbehalts der Rechtsprechung des BVerfG integrationsfest ist.“ (ebenda, Seite 120 f.)
Die „Ausarbeitung“ „Einreiseverweigerung und Einreisegestattung nach § 17 Asylgesetz“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, für jedermann kostenlos unter dem Link:
https://www.bundestag.de/resource/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf
abrufbar,
macht ebenfalls deutlich, dass „unklar“ ist, auf welche Rechtsgrundlage die Bundesregierung die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 überhaupt gestützt hat.
Diese Gutachten gehen aber, wenn man diese Massenmigration in angemessener Weise in einen historischen Kontext stellt, m.E. aber vollkommen über die eigentliche Dimension und Problematik dieser
Entwicklung vorbei und sind deshalb für die Begründung dieser Strafanzeige und die Würdigung der nachfolgend dargelegten Zusammenhänge also letztlich gar nicht relevant.
—— es folgen weitere Begründungen, die im Wortlaut hier nachzulesen sind ——-